Stand: 7. Juli 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform Wechselplan, betrieben von Nikolas Gottschalk (Einzelunternehmer), Sonnenhof 150, 53119 Bonn (im Folgenden: „Anbieter").
(2) Wechselplan richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die als getrennte Elternteile das Wechselmodell praktizieren oder Betreuungszeiten gemeinsam koordinieren.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt.
(1) Wechselplan stellt eine digitale Plattform zur Verfügung mit folgenden Kernfunktionen:
(2) Wechselplan ist ein Werkzeug zur privaten Organisation und Dokumentation. Die Plattform ersetzt keine Rechtsberatung, keine Mediation und keinen Gerichtsbeschluss.
(3) Der Anbieter behält sich vor, den Funktionsumfang der Plattform weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzuschränken, sofern dies dem Nutzer mit angemessener Frist angekündigt wird.
(4) Die Konditionen der Nutzung (kostenloser Testzeitraum, kostenpflichtiges Familien-Abo, Lesemodus ohne Abo) richten sich nach § 6.
(1) Der von Wechselplan berechnete Betreuungsanteil (%) ist ein indikativer Orientierungswert.
(2) Der berechnete Betreuungsanteil ist ausdrücklich kein gerichtsverwertbarer Nachweis und kein amtlich anerkannter Unterhaltsnachweis. Er ist keine verbindliche Grundlage für Unterhaltsberechnungen oder -festsetzungen und kein Ersatz für eine rechtliche oder sachverständige Begutachtung der Betreuungssituation.
(3) Der Nutzer erklärt durch die Nutzung der Plattform, diese Einschränkung zur Kenntnis genommen zu haben. Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen, die der Nutzer auf Basis des berechneten Betreuungsanteils trifft.
(4) Diese Distanzierung ergänzt den in der Anwendung angezeigten Hinweis beim Betreuungsanteil (In-App-Disclaimer); sie ersetzt ihn nicht. Beide Hinweise gelten kumulativ und unabhängig voneinander.
(1) Der Upload von Ausgabenbelegen ist eine freiwillige Zusatzfunktion der Plattform. Sie ist keine Voraussetzung für die Nutzung der übrigen Plattformfunktionen.
(2) Die Möglichkeit, Belege mit Gesundheitsinformationen des Kindes gesondert zu kennzeichnen und hochzuladen, ist zum aktuellen Zeitpunkt technisch deaktiviert und wird nicht angeboten. Sollte diese Funktion künftig aktiviert werden, wird dies vorab angekündigt; der Upload setzt dann eine gesonderte ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO voraus.
(3) (entfällt derzeit – wird bei Aktivierung wieder eingefügt: Zugriffsregelung des anderen Elternteils auf Gesundheitsbelege.)
(4) Sollten künftig gesundheitsbezogene Belege angeboten werden, gilt bereits jetzt vorsorglich: Sie werden bei Löschung vollständig und unwiderruflich gelöscht (Hard-Delete, keine Wiederherstellungsmöglichkeit).
(1) Jeder Nutzer kann genau einer Familie zugeordnet sein. Ein Nutzer kann das andere Elternteil per E-Mail-Einladung zur Familie einladen.
(2) Die Annahme einer Einladung setzt voraus, dass der eingeladene Nutzer zum Zeitpunkt der Annahme keiner anderen aktiven Familie angehört.
(3) Patchwork-Konstellationen (z. B. weitere Partner, mehrere Kinder mit unterschiedlichen Sorgerechtsverhältnissen) sind im aktuellen Leistungsumfang nicht abgebildet. Regelungen hierzu werden ergänzt, sobald entsprechende Funktionen eingeführt werden.
(1) Der Vertrag über die Nutzung von Wechselplan kommt durch die Registrierung eines Nutzerkontos und die Bestätigung dieser AGB zustande.
(2) Nach Anlage einer Familie erhält der Nutzer einen 14-tägigen kostenlosen Testzeitraum, für den kein Zahlungsmittel hinterlegt werden muss. Innerhalb des Testzeitraums steht der volle Funktionsumfang der Plattform zur Verfügung.
(3) Abo-Konditionen. Nach Ablauf des Testzeitraums setzt die weitere Nutzung mit vollem Funktionsumfang den Abschluss eines kostenpflichtigen Familien-Abos voraus. Es gelten folgende Konditionen:
(4) Read-only-Modus ohne Abo. Schließt der Nutzer nach Ablauf des Testzeitraums kein kostenpflichtiges Abo ab, wird das Nutzerkonto in einen eingeschränkten Modus versetzt: Bestehende Einträge bleiben sichtbar und können weiterhin als Datenexport heruntergeladen werden; neue Einträge (z. B. Kalendereinträge, Kosten, Belege) können nicht mehr angelegt werden. Eine Löschung von Daten findet dadurch nicht statt. Mit Abschluss eines Abos wird der volle Funktionsumfang unmittelbar wieder freigeschaltet.
(5) Kündigung durch den Anbieter und außerordentliche Kündigung richten sich nach § 8.
Verbrauchern steht beim Abschluss des kostenpflichtigen Familien-Abos das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (Abschluss des kostenpflichtigen Abos im Checkout).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Nikolas Gottschalk, Sonnenhof 150, 53119 Bonn, E-Mail: kontakt@wechselplan.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Alternativ können Sie die öffentliche Kündigungsseite unter wechselplan.de/kuendigung nutzen; erklären Sie dort innerhalb der Widerrufsfrist die Beendigung des Vertrags, behandeln wir dies zugleich als Widerruf.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Nutzung des kostenpflichtigen Abos bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistung entspricht (§ 357a Abs. 1, Abs. 2 BGB).
Vorzeitiger Beginn und Erlöschen des Widerrufsrechts
Wechselplan ist eine digitale Dienstleistung im Sinne des § 327 Abs. 2 BGB (fortlaufender Zugriff auf eine cloudbasierte Plattform) und kein digitaler Inhalt im Sinne des § 327 Abs. 1 BGB. Für das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts gilt daher § 356 Abs. 4 BGB (Dienstleistungen); § 356 Abs. 5 BGB (digitale Inhalte) ist auf das Familien-Abo nicht anwendbar.
Im Checkout können Sie ausdrücklich verlangen, dass wir mit der Ausführung des Abos bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen, und zugleich bestätigen, zur Kenntnis genommen zu haben, dass Ihr Widerrufsrecht dadurch erlischt, sobald wir die Dienstleistung für die gebuchte Laufzeit (den jeweiligen Monat bzw. das jeweilige Jahr) vollständig erbracht haben. Widerrufen Sie vor diesem Zeitpunkt, schulden Sie Wertersatz nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes. Ohne diese ausdrückliche Zustimmung beginnen wir mit der Ausführung des kostenpflichtigen Abos erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an: Nikolas Gottschalk, Sonnenhof 150, 53119 Bonn, E-Mail: kontakt@wechselplan.de)
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Wechselplan-Familien-Abo
– Bestellt am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
(1) Der Nutzer kann sein Nutzerkonto jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist löschen (Konto-Löschung in den Einstellungen).
(2) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(4) Für das kostenpflichtige Familien-Abo stellt der Anbieter eine Kündigungsschaltfläche gemäß § 312k BGB bereit. Sie erreichen die Kündigungsseite jederzeit ohne vorherige Anmeldung unter wechselplan.de/kuendigung sowie zusätzlich in den Kontoeinstellungen.
Nach Absenden des Kündigungsformulars erhalten Sie unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Kündigungserklärung und dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird (Ablauf der jeweils laufenden Vertragslaufzeit gemäß § 6 Abs. 3).
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
(2) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, nur Daten und Belege hochzuladen, für die er die erforderlichen Berechtigungen (insbesondere im Hinblick auf das Sorgerecht, s. § 10) besitzt.
(3) Der Nutzer darf die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke oder zur Schädigung des anderen Elternteils nutzen.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und den Anbieter unverzüglich über jeden Missbrauch zu informieren.
(1) Wechselplan ist eine Plattform für Elternteile mit gemeinsamem Sorgerecht. Der Anbieter nimmt keine Überprüfung der Sorgerechts-Situation vor.
(2) Der Nutzer bestätigt durch die Nutzung der Plattform und den Upload von kindsbezogenen Daten, dass er hierzu im Rahmen des Sorgerechts berechtigt ist. Die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der sorgerechtsrechtlichen Anforderungen liegt beim Nutzer.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Rechtsverstöße, die durch eine fehlerhafte Einschätzung des Nutzers hinsichtlich seiner Sorgerechts-Befugnisse entstehen.
(4) Für den – derzeit deaktivierten – Upload gesundheitsbezogener Belege (§ 4) gilt ergänzend: Die ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen einzuholen, bevor ein solcher Beleg für die Familie sichtbar gespeichert wird, da es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 1687 Abs. 1 BGB handelt, die nicht der Alltagssorge eines Elternteils unterfällt.
(1) Löschung eigener Belege. Sie können die Löschung eines von Ihnen selbst hochgeladenen Belegs jederzeit veranlassen (Art. 17 DSGVO). Die Löschung ist endgültig.
(2) Löschbegehren gegenüber einem Beleg des anderen Elternteils. Verlangen Sie die Löschung eines Belegs, den der andere Elternteil hochgeladen hat, stellen Sie Ihr Begehren über das dafür vorgesehene Formular in der App. Der andere Elternteil (Uploader) wird unmittelbar in der App über Ihr Begehren informiert und kann innerhalb von 14 Tagen ein Interesse an der weiteren Aufbewahrung geltend machen, wenn er den Beleg zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt (Art. 17 Abs. 3 lit. e, Art. 18 Abs. 1 lit. c DSGVO). Wir beantworten Ihr Begehren innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO), bei besonderer Komplexität innerhalb von bis zu drei Monaten; über eine Fristverlängerung informieren wir Sie.
(3) Einschränkung statt Löschung. Macht der andere Elternteil sein Interesse innerhalb der 14-Tage-Frist geltend, setzen wir die Löschung aus und versetzen den Beleg in einen eingeschränkten Zustand (Art. 18 Abs. 2 DSGVO): Sie haben dann keinen Zugriff mehr auf den Beleg. Der andere Elternteil (Uploader) behält seinen bestehenden Lesezugriff, solange sein Interesse fortbesteht – sein eigenes Interesse ist gerade der Grund der Einschränkung; eine Sperrung auch für ihn wäre mit dem Zweck von Art. 18 DSGVO nicht vereinbar. Macht der Uploader kein oder kein rechtzeitiges Interesse geltend, löschen wir den Beleg und informieren Sie darüber.
(4) Zeitliche Überprüfung der Einschränkung. Wir überprüfen ein bestehendes Einschränkungsinteresse alle 6 Monate. Bestätigt der Uploader sein Interesse 18 Monate lang nicht erneut, löschen wir den Beleg. Solange der Uploader sein Interesse bei einer Überprüfung bestätigt, beginnt die 18-Monats-Frist neu zu laufen; die Einschränkung kann bei fortbestehendem Interesse daher auch länger als 18 Monate andauern.
(5) Keine Entscheidung durch Wechselplan. Wir entscheiden nicht, wer im Streit zwischen den Elternteilen Recht hat; die von uns dokumentierten Angaben sind kein rechtlicher Nachweis. Können Sie sich mit dem anderen Elternteil nicht einigen, steht Ihnen der Weg zum Familiengericht offen; nach § 1628 BGB kann ein Elternteil beantragen, dass ihm die Entscheidungsbefugnis für diese Angelegenheit allein übertragen wird. Eine entsprechende gerichtliche Anordnung setzen wir um.
(6) Kindeswohl. Alle Schritte berücksichtigen das Kindeswohl (Art. 24 EU-Grundrechtecharta, § 1697a BGB). Im Zweifel bevorzugen wir die reversible Maßnahme (Einschränkung) gegenüber der endgültigen Löschung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung. Für gesundheitsbezogene Belege gelten die gesonderten Einwilligungsregelungen (§ 4 dieser AGB, Datenschutzerklärung Abschnitt 4).
Wir sind nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
Als Kleinstunternehmen mit in der Regel nicht mehr als 10 Beschäftigten sind wir von der allgemeinen Hinweispflicht nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG ohnehin befreit (§ 36 Abs. 3 VSBG); diese Erklärung erfolgt freiwillig zur Transparenz.
Unabhängig von dieser allgemeinen Erklärung sind wir verpflichtet, Sie in einem konkreten, nicht anderweitig beigelegten Streitfall gesondert in Textform über unsere Teilnahmebereitschaft zu informieren (§ 37 VSBG). Diese Erklärung hier ersetzt eine solche einzelfallbezogene Mitteilung nicht.
(1) Der Anbieter haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
(2) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Anbieter haftet nicht für:
(4) § 309 Nr. 7 BGB (unwirksamer Haftungsausschluss für Körper-, Gesundheits- und grob fahrlässig verursachte Schäden) ist durch Absatz 1 dieser Klausel bereits vollständig berücksichtigt.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist und die Änderungen für den Nutzer nicht nachteilig sind oder dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird.
(2) Wesentliche oder für den Nutzer nachteilige Änderungen (insbesondere die künftige Einführung von Preisen) werden dem Nutzer zusätzlich aktiv angezeigt und bedürfen vor ihrer Wirksamkeit seiner ausdrücklichen Zustimmung (Klick-Bestätigung beim nächsten Login); eine Zustimmungsfiktion durch bloßes Schweigen findet nicht statt.
(1) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Für Verbraucher gelten zwingende Schutzvorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(3) Der ausschließliche Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers bei Verbraucherverträgen (§ 29c ZPO) bleibt unberührt; eine davon abweichende Gerichtsstandsklausel wäre gegenüber Verbrauchern unwirksam und wird nicht vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.