Stand: 26. Juli 2026
Eine verständliche Kurzfassung finden Sie unter Datenschutz erklärt.
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:
Nikolas Gottschalk (Einzelunternehmer)Datenschutzbeauftragter (Art. 37 DSGVO, Art. 13 Abs. 1 lit. b DSGVO):
Wir haben keinen Datenschutzbeauftragten benannt, da hierzu nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG derzeit keine gesetzliche Verpflichtung besteht (kein Kerngeschäft mit regelmäßiger systematischer Überwachung, keine umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO, keine Beschäftigung von 20 oder mehr Personen mit ständiger automatisierter Datenverarbeitung). Für Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: kontakt@wechselplan.de
Wechselplan verarbeitet folgende Kategorien personenbezogener Daten:
f) Angaben, die Gesundheitsdaten enthalten können – besondere Datenkategorie nach Art. 9 DSGVO
Wechselplan fragt Gesundheitsdaten nicht ab und benötigt sie für keine Funktion. Mehrere Felder der App sind jedoch frei befüllbar, sodass Sie dort selbst Angaben eintragen können, die Gesundheitsdaten Ihres Kindes oder Ihrer selbst darstellen. Das betrifft insbesondere:
Solche Angaben können Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 4 Nr. 15, Art. 9 Abs. 1 DSGVO sein; der Begriff wird weit ausgelegt, sodass bereits mittelbare Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand genügen können (EuGH, Urteil vom 1. August 2022, C-184/20). Rechtsgrundlage ist ausschließlich Ihre ausdrückliche Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Sie durch die bewusste, freiwillige Eingabe solcher Angaben in ein optionales Feld erteilen. Alle genannten Felder sind freiwillig; die Kernfunktionen (Betreuungskalender, Betreuungsanteil, Kostenliste) sind auch ohne sie vollständig nutzbar. Sie können die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie die betreffende Angabe in der App ändern oder löschen; die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Bitte beachten Sie, dass der andere sorgeberechtigte Elternteil derselben Familie diese Angaben einsehen kann und dass sie – je nach Ihren Benachrichtigungs-Einstellungen – auch per E-Mail oder Push versendet werden können (Abschnitte 15 und 16). Wir empfehlen, in diesen Feldern nur das einzutragen, was für die gemeinsame Organisation wirklich erforderlich ist.
Gesonderter Upload von Gesundheitsbelegen: Die darüber hinausgehende Funktion, Belege mit Gesundheitsinformationen des Kindes (z. B. Arztrechnung, Krankenhaus-Bescheinigung) gesondert zu kennzeichnen und hochzuladen, ist zum aktuellen Zeitpunkt technisch deaktiviert und wird nicht angeboten. Sobald sie aktiviert wird, wird diese Datenschutzerklärung vorab um die dann geltenden Regelungen (gesonderte ausdrückliche Einwilligung beider Elternteile, Widerrufs- und Zugriffsregeln) ergänzt und den Nutzern erneut zur Kenntnis gebracht.
| Datenkategorie | Zweck |
|---|---|
| Stammdaten | Bereitstellung und Verwaltung des Nutzerkontos; Authentifizierung; Einladung des Co-Elternteils |
| Kinddaten | Abbildung der Betreuungssituation; Betreuungsanteil-Berechnung; Ferienberechnung (Bundesland) |
| Betreuungseinträge | Transparente Dokumentation der Betreuungszeiten; Berechnung des indikativen Betreuungsanteils (%) |
| Kostendaten | Gemeinsame Ausgabendokumentation; optionale Saldoverwaltung |
| Belege (nicht gesundheitsbezogen) | Ausgabennachweise; interne Dokumentation für Eltern |
| Selbst eingetragene Angaben mit Gesundheitsbezug (Art. 9) | Darstellung der von Ihnen selbst erfassten Ausgaben der Kategorie „Gesundheit" sowie freier Termin-Bezeichnungen und Notizen im gemeinsamen Kalender bzw. in der Kostenliste (s. Abschnitt 2 f) |
| Gesundheitsbelege (gesonderter Upload, Art. 9) | Funktion technisch deaktiviert und nicht angeboten; bei künftiger Aktivierung: freiwillige Belegnachweise für gesundheitsbezogene Kosten des Kindes |
| Einwilligungsnachweise | Nachweis der erteilten/widerrufenen Einwilligung (Art. 7 Abs. 1 DSGVO) |
| Zugriffsprotokolle | Sicherheit; Auskunft nach Art. 15 DSGVO; Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) |
Soweit Sie selbst Angaben eintragen, die Gesundheitsdaten darstellen können – insbesondere über die Ausgaben-Kategorie „Gesundheit" sowie über frei vergebene Termin-Bezeichnungen und Notizen (s. Abschnitt 2 f) –, erfolgt deren Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Eingabe ist in allen Fällen freiwillig; die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar, indem Sie die betreffende Angabe ändern oder löschen.
Die gesonderte Funktion zum Upload gesundheitsbezogener Belege ist zum aktuellen Zeitpunkt technisch deaktiviert. Sollte sie künftig aktiviert werden, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung beider Elternteile (Art. 9 Abs. 2 lit. a i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), eingeholt vor dem Upload, freiwillig und jederzeit widerrufbar.
Co-Elternteil (familieninterne Sichtbarkeit):
Der jeweils andere Elternteil innerhalb derselben Familie kann bestimmte Daten einsehen, soweit dies für die App-Funktion erforderlich ist. Der Zugriff auf gesundheitsbezogene Belege ist dabei an eine gesonderte aktive Einwilligung des Zugreifenden gebunden.
Auftragsverarbeiter:
Wir setzen folgende Dienstleister als Auftragsverarbeiter ein (Art. 28 DSGVO):
| Dienstleister | Funktion | Sitz / Drittland-Transfer |
|---|---|---|
| Laravel Cloud (Laravel LLC) | App-Hosting, Datenbankbetrieb, Infrastruktur | Laravel LLC (Sitz USA); Hosting in einer EU-Rechenzentrums-Region. Soweit eine Übermittlung in Drittländer stattfindet, erfolgt sie auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO). |
| Laravel Cloud (Laravel LLC) | Verschlüsselte Speicherung von Belegdateien | Object Storage in einer EU-Rechenzentrums-Region; im Übrigen wie beim App-Hosting (Standardvertragsklauseln, Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO). |
| Stripe Payments Europe, Ltd. | Zahlungsabwicklung für das kostenpflichtige Familien-Abo (Stripe Checkout: Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal) | Sitz: 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin 2, Irland (EU). Mit Stripe besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (Stripe Data Processing Agreement). Verarbeitet werden dabei Zahlungs- und Abrechnungsdaten (Zahlungsmittel-Referenz/Token, Rechnungsadresse, Transaktionsbetrag und -zeitpunkt; bei SEPA-Lastschrift die IBAN, bei PayPal die von PayPal übermittelten Transaktionsdaten). Vollständige Kartendaten werden PCI-DSS-konform unmittelbar von Stripe verarbeitet und laufen nicht über unsere eigenen Server. Da Stripe zur Betrugsprävention auch Unterauftragsverarbeiter außerhalb der EU/des EWR (u. a. in den USA) einsetzen kann, erfolgt eine solche Drittlandübermittlung auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO), ergänzend gestützt auf das EU-US Data Privacy Framework, soweit dieses im Übermittlungszeitpunkt wirksam ist. |
Von Ihnen selbst gewählte externe Kalenderanbieter – kein Auftragsverarbeiter – siehe Abschnitt 13.
Keine Weitergabe zu Werbezwecken. Daten werden nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben oder verkauft.
Unser Hosting- und Storage-Dienstleister Laravel Cloud (Laravel LLC) betreibt die für Wechselplan genutzte Infrastruktur in einer EU-Rechenzentrums-Region; eine Verarbeitung findet damit im Regelfall innerhalb der EU statt. Da Laravel LLC seinen Sitz in den USA hat, kann im Einzelfall (z. B. bei Support-Zugriffen oder konzerninternen Verarbeitungsvorgängen) eine Übermittlung mit Drittlandbezug nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine solche Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb der EU/des EWR findet nur statt, soweit sie durch geeignete Garantien nach Art. 46 DSGVO abgesichert ist – vorrangig durch EU-Standardvertragsklauseln; das EU-US Data Privacy Framework wird als zusätzliche Grundlage berücksichtigt, soweit es im Zeitpunkt der Übermittlung wirksam ist. Seit Einführung des kostenpflichtigen Familien-Abos setzen wir zusätzlich den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (Sitz Irland/EU) ein; eine Übermittlung an dessen Unterauftragsverarbeiter in Drittländern erfolgt – wie beim Hosting – nur auf Grundlage geeigneter Garantien nach Art. 46 DSGVO, insbesondere EU-Standardvertragsklauseln (s. Abschnitt 5). Gesondert dargestellt sind die Übermittlungen an die Push-Zustelldienste der Browser- und Betriebssystem-Anbieter (Abschnitt 16 c) sowie an Google LLC beim nativen Push der Android-App (Abschnitt 16.1 c); diese Anbieter sind keine Auftragsverarbeiter, sondern eigenständig Verantwortliche.
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Verarbeitungszwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
| Datenkategorie | Speicherdauer |
|---|---|
| Stammdaten (Nutzer) | Bis zur Kontolöschung; danach werden Stammdaten (Name, E-Mail, Rolle) innerhalb von 6 Monaten nach Kontolöschung endgültig gelöscht oder anonymisiert. Ausgenommen hiervon sind Zustimmungs-/Einwilligungsnachweise (s. gesonderter Hinweis unten zu „Einwilligungsnachweise"). |
| Prüfwert zur Missbrauchsvermeidung beim Testzeitraum | Wird ein Konto gelöscht, dessen Familie den 14-tägigen Testzeitraum bereits erhalten hat, speichern wir einen nicht umkehrbaren Prüfwert der E-Mail-Adresse (HMAC-SHA-256 mit serverseitigem Geheimnis) nebst Löschzeitpunkt und Ablaufdatum. Weitere Daten werden zu diesem Zweck nicht gespeichert – insbesondere keine Namen, keine Inhalte, keine IP-Adressen und keine Geräteinformationen. Speicherdauer: 90 Tage ab Kontolöschung, danach automatisierte endgültige Löschung; vorzeitige Löschung bei begründetem Widerspruch oder wenn die Löschung des früheren Kontos versehentlich erfolgt ist. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (s. Abschnitt 4 e). |
| Kinddaten | Bis Löschung durch Elternteil oder Kontoauflösung |
| Betreuungseinträge | Bis Löschung durch Elternteil oder Kontoauflösung |
| Kostendaten / Belege (nicht Art. 9) | Kostendaten und nicht-gesundheitsbezogene Belege werden bis zur Löschung durch den Elternteil oder bis zur Kontoauflösung gespeichert; nach Kontoauflösung erfolgt Löschung innerhalb von 6 Monaten. Eine steuerliche Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO bzw. § 14b UStG besteht für diese Nutzerdaten nicht: Es handelt sich um die von den Elternteilen selbst erfassten privaten Ausgaben für das Kind (z. B. Kita-Beitrag, Kleidung) nebst eigenen Belegen – nicht um Rechnungen oder Buchungsbelege, die Wechselplan als Unternehmer im eigenen Namen ausstellt oder empfängt. Diese Nutzerdaten unterliegen daher nicht der Aufbewahrungspflicht, die ausschließlich die eigenen Geschäftsunterlagen des Anbieters betrifft (dazu die gesonderte Zeile „Abrechnungs-/Rechnungsdaten (Familien-Abo)" unten). |
| Abrechnungs-/Rechnungsdaten (Familien-Abo) | Rechnungen bzw. Zahlungsbelege, die Stripe in unserem Namen und für unsere Rechnung für das kostenpflichtige Familien-Abo erstellt, sowie die zugehörigen eigenen Buchungsunterlagen bewahren wir als gesetzlich vorgeschriebene Geschäftsunterlagen 8 Jahre auf, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres der Rechnungsstellung (§ 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 1 AO i. V. m. § 14b Abs. 1 UStG, jeweils in der seit 1. Januar 2025 durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz geltenden Fassung). Diese Aufbewahrungspflicht gilt unabhängig von unserer Kleinunternehmerstellung (§ 19 UStG, keine USt-Ausweisung) und unabhängig von einer zwischenzeitlichen Kontolöschung. Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung) i. V. m. den vorgenannten Normen. Nach Fristablauf werden die Daten gelöscht, soweit keine längere Aufbewahrung erforderlich ist (z. B. laufende Außenprüfung, offene Festsetzungsfrist, § 147 Abs. 3 Satz 2 AO). |
| Widerrufs-Zustimmungsnachweis (Checkout, Familien-Abo) | Der Nachweis der Checkbox-Zustimmung zum sofortigen Leistungsbeginn und zur Kenntnisnahme des Erlöschens des Widerrufsrechts (Zeitpunkt, Nutzer-ID, Familien-ID, gebuchter Plan, Versionskennung des Checkbox-Wortlauts; bewusst ohne IP-Adresse) wird 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Kontolöschung bzw. der Beendigung des Abos aufbewahrt. Die Frist orientiert sich an der regelmäßigen zivilrechtlichen Verjährungsfrist (§§ 195, 199 BGB) und dient dem Nachweis, dass die Zustimmung wirksam eingeholt wurde, falls ein Nutzer nachträglich eine unwirksame Belehrung oder ein fortbestehendes Widerrufsrecht geltend macht. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Rechtssicherheit/Verteidigung gegen Ansprüche) i. V. m. Art. 5 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 DSGVO (Rechenschaftspflicht). |
| Selbst eingetragene Angaben mit Gesundheitsbezug (Art. 9) | Wie der Eintrag, zu dem sie gehören (Ausgabe, Termin, Urlaub, Tauschanfrage): bis zur Änderung bzw. Löschung durch einen Elternteil oder bis zur Kontoauflösung. Der Widerruf der Einwilligung erfolgt durch Ändern oder Löschen der Angabe (s. Abschnitt 2 f). |
| Gesundheitsbelege (gesonderter Upload, Art. 9) | Bis Widerruf der Einwilligung / aktiver Löschung durch Uploader; Hard-Delete (keine Soft-Delete-Reste) |
| Zugriffsprotokolle | Zugriffsprotokolle (Zugriffstyp, Zeitpunkt, IP-Adresse) werden 6 Monate rolling ab dem jeweiligen Protokollierungszeitpunkt gespeichert und danach automatisiert gelöscht, soweit nicht im Einzelfall ein konkreter, nicht nur theoretischer Sicherheitsvorfall eine begründete, dokumentierte Verlängerung erfordert. |
| Kalender-Abo-Token | Bis Widerruf/Neuerzeugung durch den Nutzer (s. Abschnitt 13 e) |
| Anonyme Zähltabellen der Reichweitenmessung | Die in Abschnitt 12 beschriebenen aggregierten Tages-Zähler (Seitenaufrufe, Crawler-Zugriffe, Herkunfts-Hosts, Eingänge über unsere Weiterleitungs-Domains, Ziel-Ereignisse, Aufenthaltsdauer, Einrichtungs-Schritte) werden 14 Monate ab dem jeweiligen Zähltag gespeichert und danach automatisiert gelöscht (ein Jahresvergleich bleibt damit möglich). Diese Zeilen enthalten keinen Personenbezug. |
AGB-Zustimmungs- und Einwilligungsnachweise (Rechenschaftspflicht, Art. 5 Abs. 2 / Art. 7 Abs. 1 DSGVO): Abweichend von der 6-Monats-Frist für Stammdaten werden Nachweise über erteilte AGB-Zustimmungen und Einwilligungen (Zeitpunkt, Version, ggf. Widerrufszeitpunkt) für 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Kontolöschung bzw. des Widerrufs aufbewahrt. Diese Frist orientiert sich an der regelmäßigen zivilrechtlichen Verjährungsfrist (§§ 195, 199 BGB) und dient ausschließlich dem Nachweis einer wirksam erteilten Zustimmung im Streitfall; die Daten werden zu keinem anderen Zweck verwendet.
Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte:
Stammdaten (E-Mail, Name): Die Bereitstellung ist für die Vertragsdurchführung (Nutzerkonto, Einladung des Co-Elternteils) erforderlich. Ohne diese Daten kann kein Nutzerkonto erstellt und die App nicht genutzt werden.
Kinddaten (Vorname, Geburtsdatum, Bundesland): Die Bereitstellung ist für die Kernfunktion der App (Betreuungsanteil-Berechnung, Ferienberechnung) erforderlich. Ohne diese Daten stehen die Berechnungsfunktionen nicht zur Verfügung.
Angaben mit Gesundheitsbezug (Art. 9 DSGVO): Die Bereitstellung ist vollständig freiwillig – das gilt sowohl für selbst eingetragene Angaben (Ausgaben-Kategorie „Gesundheit", Termin-Bezeichnungen, Notizen) als auch für die derzeit deaktivierte Funktion gesondert hochgeladener Gesundheitsbelege. Es entstehen keinerlei Konsequenzen für die Nutzung der übrigen App-Funktionen, wenn Sie solche Angaben nicht machen, keine Einwilligung erteilen oder eine erteilte Einwilligung widerrufen.
Wechselplan verarbeitet Daten von minderjährigen Kindern (Vorname, Geburtsdatum, Bundesland, Betreuungszeiten, Termine sowie – soweit von den Elternteilen selbst eingetragen – Angaben mit Gesundheitsbezug, s. Abschnitt 2 f). Diese Daten werden nicht direkt von den Kindern bereitgestellt, sondern durch die Elternteile in die App eingepflegt.
Nach Art. 14 DSGVO sind wir verpflichtet, die betroffenen Kinder über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren, sofern dies angemessen ist. Da Kinder in der Regel nicht selbst Nutzer der App sind und in vielen Fällen nicht im schulpflichtigen Alter oder noch nicht in der Lage sind, eine solche Information zu verstehen, fungieren die sorgeberechtigten Elternteile als Informationspflicht-Proxy: Die Elternteile erhalten die vollständigen Informationen nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO durch diese Datenschutzerklärung.
Sobald ein Kind in der Lage ist, die Informationen zu verstehen (in der Regel ab dem schulpflichtigen Alter), sind die Elternteile aufgefordert, das Kind über die Verarbeitung seiner Daten zu informieren.
Das Auskunftsrecht des Kindes nach Art. 15 DSGVO kann durch die sorgeberechtigten Elternteile geltend gemacht werden. Bei konfligierenden Sorgerechtsinteressen wenden Sie sich bitte an: kontakt@wechselplan.de
Diese Informationspflicht-Proxy-Konstruktion steht im Einklang mit dem elterlichen Sorgerecht nach §§ 1626 ff. BGB und der Vertretungsbefugnis der sorgeberechtigten Elternteile für ihr Kind nach § 1629 BGB sowie der gemeinsamen Ausübung der Personensorge nach § 1687 BGB: Die Elternteile nehmen die datenschutzrechtliche Informationspflicht stellvertretend für das Kind wahr, solange dieses hierzu selbst noch nicht in der Lage ist.
Wir treffen keine ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidungen, die rechtliche oder ähnlich erhebliche Wirkung für Sie entfalten. Der berechnete Betreuungsanteil (%) ist ein indikativer Richtwert und hat keine automatisierte Rechtswirkung.
Ausschließlich automatisiert erfolgt lediglich die Prüfung, ob bei einer Neuregistrierung der einmalig gewährte kostenlose Testzeitraum bereits in Anspruch genommen wurde (Abschnitt 4 e). Diese Prüfung entfaltet keine rechtliche Wirkung und keine ähnlich erhebliche Beeinträchtigung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 DSGVO: Sie führt weder zur Ablehnung Ihrer Registrierung noch zum Ausschluss von der Nutzung, sondern allein dazu, dass eine freiwillige unentgeltliche Zusatzleistung nicht erneut gewährt wird. Sie können jederzeit eine Überprüfung durch einen Menschen verlangen: kontakt@wechselplan.de.
Wechselplan setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, um Ihre Daten zu schützen (Art. 32 DSGVO). Dazu gehören insbesondere:
Wechselplan setzt ausschließlich technisch notwendige Cookies ein, die für den Betrieb der Plattform unbedingt erforderlich sind (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Ein Einwilligungsbanner ist daher nicht erforderlich.
| Cookie | Zweck | Speicherdauer |
|---|---|---|
laravel_session | Aufrechterhaltung des Anmeldezustands und der Sitzung während der Nutzung | Bis Ende der Browser-Sitzung |
XSRF-TOKEN | Schutz vor Cross-Site-Request-Forgery (Sicherheit der Formularübermittlung) | Bis Ende der Browser-Sitzung bzw. Session-Ablauf |
remember_web_* („Angemeldet bleiben") | Ermöglicht die automatische Wiederanmeldung, wenn Sie die Option „Angemeldet bleiben" beim Login aktiv ausgewählt haben | 400 Tage, danach automatischer Ablauf |
Betriebs-Auslastung (aus bestehenden Sitzungsdaten): Zusätzlich werten wir intern aus, wie viele der oben genannten technisch notwendigen Sitzungen (laravel_session) gerade aktiv sind (Aktivität innerhalb der letzten 5 Minuten), um Betrieb und Kapazität der Plattform zu überwachen. Angezeigt wird ausschließlich eine Zahl aktuell aktiver angemeldeter Nutzer:innen und eine separate Zahl aktuell aktiver anonymer Besucher:innen; erkennbare Bot-Zugriffe werden anhand des User-Agents herausgerechnet, ebenso wie bei den Seitenaufrufen unten. Es werden dabei keine Namen, E-Mail-Adressen oder sonstigen individualisierenden Merkmale angezeigt oder zusätzlich gespeichert; es findet lediglich eine Live-Auswertung der bereits vorhandenen Sitzungstabelle statt, ohne dass hierfür neue Daten erhoben werden.
Es werden keine Tracking-, Analyse- oder Marketing-Cookies eingesetzt. Es findet keine Profilbildung statt.
Anonyme Reichweitenmessung (ohne Cookies): Zusätzlich werten wir serverseitig und rein anonym aus, wie unsere Seiten aufgerufen und einzelne Kernfunktionen genutzt werden. In allen folgenden Auswertungen speichern wir ausschließlich Tages-Summen je Merkmal – niemals einzelne Besuche, IP-Adressen, Cookies oder sonstige Merkmale, aus denen sich auf Sie als Person schließen ließe:
In keiner dieser Auswertungen wird eine IP-Adresse, ein Cookie oder eine Geräte-/Nutzerkennung gespeichert; die Tabellen werden weder mit Nutzerkonten noch untereinander verknüpft. Aus den gespeicherten Werten lässt sich weder auf Sie als Person noch auf Ihr individuelles Nutzungsverhalten schließen. Für eine solche anonyme, aggregierte Zählung ohne Personenbezug ist keine Einwilligung erforderlich. Der Zugriff auf diese Auswertungen ist intern auf einen einzelnen, fest hinterlegten Admin-Zugang beschränkt.
Löschfrist: Alle vorgenannten Zähltabellen werden automatisiert bereinigt – Zeilen, die älter als 14 Monate sind, werden gelöscht (s. auch Abschnitt 7). Damit bleibt ein Jahresvergleich möglich, ohne die Daten dauerhaft vorzuhalten.
Interne Betreiber-Übersicht der registrierten Konten: Auf derselben internen Statistik-Seite wird uns zusätzlich eine Liste der registrierten Konten angezeigt. Diese Übersicht ist bewusst datensparsam gestaltet: Angezeigt werden nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens sowie der Teil Ihrer E-Mail-Adresse vor dem @-Zeichen; die Maskierung erfolgt bereits auf dem Server, vollständige Namen und Adressen werden für diese Ansicht nicht ausgeliefert. Konten, die über die DSGVO-Löschpfade anonymisiert wurden, erscheinen nicht mehr in der Liste. Zweck ist die Betriebsübersicht über Wachstum und Nutzung der Plattform; Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Steuerung des eigenen Geschäftsbetriebs). Der Zugriff ist auf denselben einzelnen, fest hinterlegten Admin-Zugang beschränkt; eine Auswertung des individuellen Nutzungsverhaltens findet nicht statt. Sie können dieser Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO widersprechen (kontakt@wechselplan.de).
Die Aktivierung von Push-Benachrichtigungen ist in jedem Fall freiwillig und ohne Nachteile für die übrigen App-Funktionen möglich (s. Abschnitt 8, „Pflicht zur Datenbereitstellung").