Datenschutzerklärung – Wechselplan

Stand: 26. Juli 2026

Eine verständliche Kurzfassung finden Sie unter Datenschutz erklärt.

1. Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO)

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

Nikolas Gottschalk (Einzelunternehmer)
Sonnenhof 150, 53119 Bonn
Deutschland

E-Mail: kontakt@wechselplan.de

Datenschutzbeauftragter (Art. 37 DSGVO, Art. 13 Abs. 1 lit. b DSGVO):
Wir haben keinen Datenschutzbeauftragten benannt, da hierzu nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG derzeit keine gesetzliche Verpflichtung besteht (kein Kerngeschäft mit regelmäßiger systematischer Überwachung, keine umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO, keine Beschäftigung von 20 oder mehr Personen mit ständiger automatisierter Datenverarbeitung). Für Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: kontakt@wechselplan.de

2. Übersicht der verarbeiteten Daten

Wechselplan verarbeitet folgende Kategorien personenbezogener Daten:

a) Stammdaten der Elternteile (Nutzer):
Name, E-Mail-Adresse, verschlüsseltes Passwort, Rolle innerhalb der Familie (Inhaber/Co-Elternteil), Registrierungszeitpunkt.
b) Kinddaten:
Vorname des Kindes, Geburtsdatum, Bundesland (für Ferienberechnungen). Diese Daten werden von einem Elternteil über die App eingepflegt. Das Kind selbst ist nicht Nutzer der App und hat keinen eigenen Account. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (s. Abschnitt 4, a-2).
c) Betreuungs- und Kalendereinträge:
Betreuungszeiträume, Übergaben, Sondertage, Urlaubszeiträume, berechneter Betreuungsanteil (%).
d) Kostendaten:
Ausgabentitel, Betrag, Datum, Kategorie, Notiz; Angaben zur Kostenteilung oder reinen Information.
e) Ausgabenbelege (nicht gesundheitsbezogen):
Hochgeladene Belegdateien (z.B. Kassenbon, Quittung) in verschlüsselter Form auf einem privaten Speicher. Dateiname, MIME-Typ und Notiz werden ebenfalls verschlüsselt gespeichert.

f) Angaben, die Gesundheitsdaten enthalten können – besondere Datenkategorie nach Art. 9 DSGVO

Wechselplan fragt Gesundheitsdaten nicht ab und benötigt sie für keine Funktion. Mehrere Felder der App sind jedoch frei befüllbar, sodass Sie dort selbst Angaben eintragen können, die Gesundheitsdaten Ihres Kindes oder Ihrer selbst darstellen. Das betrifft insbesondere:

  • die Ausgaben-Kategorie „Gesundheit" nebst Titel, Betrag und Notiz der Ausgabe (z. B. eine Arztrechnung oder ein Apotheken-Bon);
  • die frei vergebene Bezeichnung und die Notiz eines Kind-Termins (z. B. „Zahnarzt", „Therapie");
  • Notizen zu Tauschanfragen und Bezeichnungen von Urlaubseinträgen.

Solche Angaben können Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 4 Nr. 15, Art. 9 Abs. 1 DSGVO sein; der Begriff wird weit ausgelegt, sodass bereits mittelbare Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand genügen können (EuGH, Urteil vom 1. August 2022, C-184/20). Rechtsgrundlage ist ausschließlich Ihre ausdrückliche Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Sie durch die bewusste, freiwillige Eingabe solcher Angaben in ein optionales Feld erteilen. Alle genannten Felder sind freiwillig; die Kernfunktionen (Betreuungskalender, Betreuungsanteil, Kostenliste) sind auch ohne sie vollständig nutzbar. Sie können die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie die betreffende Angabe in der App ändern oder löschen; die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Bitte beachten Sie, dass der andere sorgeberechtigte Elternteil derselben Familie diese Angaben einsehen kann und dass sie – je nach Ihren Benachrichtigungs-Einstellungen – auch per E-Mail oder Push versendet werden können (Abschnitte 15 und 16). Wir empfehlen, in diesen Feldern nur das einzutragen, was für die gemeinsame Organisation wirklich erforderlich ist.

Gesonderter Upload von Gesundheitsbelegen: Die darüber hinausgehende Funktion, Belege mit Gesundheitsinformationen des Kindes (z. B. Arztrechnung, Krankenhaus-Bescheinigung) gesondert zu kennzeichnen und hochzuladen, ist zum aktuellen Zeitpunkt technisch deaktiviert und wird nicht angeboten. Sobald sie aktiviert wird, wird diese Datenschutzerklärung vorab um die dann geltenden Regelungen (gesonderte ausdrückliche Einwilligung beider Elternteile, Widerrufs- und Zugriffsregeln) ergänzt und den Nutzern erneut zur Kenntnis gebracht.

g) Einwilligungsnachweise:
Zeitpunkt und Version der erteilten Einwilligung für gesundheitsbezogene Belege; Widerrufszeitpunkt und -grund.
h) Zugriffsprotokolle:
Protokollierung von Abruf-, Download- und Löschzugriffen auf Belege (Zugriffstyp, Zeitpunkt, IP-Adresse des Nutzers) zu Sicherheits- und Auskunftszwecken (Art. 15 DSGVO).
i) Technische Daten:
IP-Adresse, Browser-/Geräteinformationen (soweit für Betrieb und Sicherheit erforderlich).

3. Verarbeitungszwecke (Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO)

DatenkategorieZweck
StammdatenBereitstellung und Verwaltung des Nutzerkontos; Authentifizierung; Einladung des Co-Elternteils
KinddatenAbbildung der Betreuungssituation; Betreuungsanteil-Berechnung; Ferienberechnung (Bundesland)
BetreuungseinträgeTransparente Dokumentation der Betreuungszeiten; Berechnung des indikativen Betreuungsanteils (%)
KostendatenGemeinsame Ausgabendokumentation; optionale Saldoverwaltung
Belege (nicht gesundheitsbezogen)Ausgabennachweise; interne Dokumentation für Eltern
Selbst eingetragene Angaben mit Gesundheitsbezug (Art. 9)Darstellung der von Ihnen selbst erfassten Ausgaben der Kategorie „Gesundheit" sowie freier Termin-Bezeichnungen und Notizen im gemeinsamen Kalender bzw. in der Kostenliste (s. Abschnitt 2 f)
Gesundheitsbelege (gesonderter Upload, Art. 9)Funktion technisch deaktiviert und nicht angeboten; bei künftiger Aktivierung: freiwillige Belegnachweise für gesundheitsbezogene Kosten des Kindes
EinwilligungsnachweiseNachweis der erteilten/widerrufenen Einwilligung (Art. 7 Abs. 1 DSGVO)
ZugriffsprotokolleSicherheit; Auskunft nach Art. 15 DSGVO; Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO)

4. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO)

a) Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Vertragserfüllung:
Die Verarbeitung der Stammdaten der Elternteile, der Betreuungs- und Kalendereinträge sowie nicht-gesundheitsbezogener Kostendaten erfolgt zur Erfüllung des zwischen den Elternteilen (als Vertragspartnern) und Wechselplan geschlossenen Nutzungsvertrags.
a-2) Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – Berechtigtes Interesse (Kind-Stammdaten):
Die Verarbeitung der Kind-Stammdaten (Vorname, Geburtsdatum, Bundesland) erfolgt auf Grundlage einer Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, da das Kind nicht selbst Vertragspartner ist und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO daher keine tragfähige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Kind-Daten bildet. Die Abwägung berücksichtigt den besonderen Schutzbedarf von Kindern (Erwägungsgrund 38 DSGVO): Die Verarbeitung dient der geordneten Organisation der Betreuungssituation und damit unmittelbar dem Interesse des Kindes selbst an einer verlässlichen, transparenten Betreuungsplanung zwischen den Elternteilen; es findet keine Werbung, kein Profiling und keine Weitergabe der Kind-Daten außerhalb der Familie statt; die verarbeiteten Daten sind auf das für die Kernfunktion erforderliche Minimum (Stammdaten) beschränkt. Nach dieser Abwägung überwiegen die schutzwürdigen Interessen des Kindes das Interesse an der geordneten Betreuungsorganisation nicht.

b) Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO – Ausdrückliche Einwilligung (Angaben mit Gesundheitsbezug)

Soweit Sie selbst Angaben eintragen, die Gesundheitsdaten darstellen können – insbesondere über die Ausgaben-Kategorie „Gesundheit" sowie über frei vergebene Termin-Bezeichnungen und Notizen (s. Abschnitt 2 f) –, erfolgt deren Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Eingabe ist in allen Fällen freiwillig; die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar, indem Sie die betreffende Angabe ändern oder löschen.

Die gesonderte Funktion zum Upload gesundheitsbezogener Belege ist zum aktuellen Zeitpunkt technisch deaktiviert. Sollte sie künftig aktiviert werden, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung beider Elternteile (Art. 9 Abs. 2 lit. a i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), eingeholt vor dem Upload, freiwillig und jederzeit widerrufbar.

c) Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO – Rechtliche Verpflichtung:
Soweit die Verarbeitung zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist (z.B. Aufbewahrungspflichten, Auskunftspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden).
d) Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – Berechtigtes Interesse:
Die Verarbeitung von Zugriffsprotokollen (Zugriffstyp, Zeitpunkt, IP-Adresse) dient dem berechtigten Interesse an der Sicherheit und dem ordnungsgemäßen Betrieb der Plattform sowie der Erfüllung der Auskunftspflicht nach Art. 15 DSGVO. Die Protokollierung ist auf das für den Sicherheitszweck erforderliche Minimum beschränkt. Das Interesse an der Protokollierung überwiegt nach Abwägung die Interessen der Betroffenen, da die Daten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden und die Speicherdauer begrenzt ist (Aufbewahrungsdauer: 6 Monate, danach automatisierte Löschung).
e) Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – Berechtigtes Interesse (Schutz des unentgeltlichen Testzeitraums vor Mehrfachinanspruchnahme):
Wir gewähren jeder Familie einmalig einen 14-tägigen kostenlosen Testzeitraum, ohne dass ein Zahlungsmittel hinterlegt werden muss. Um zu verhindern, dass diese unentgeltliche Leistung durch wiederholtes Löschen und Neuanlegen eines Kontos beliebig oft in Anspruch genommen wird, speichern wir nach einer Kontolöschung einen aus Ihrer E-Mail-Adresse abgeleiteten, nicht umkehrbaren Prüfwert (HMAC-SHA-256 unter Verwendung eines ausschließlich serverseitig vorgehaltenen Geheimnisses). Aus diesem Prüfwert lässt sich Ihre E-Mail-Adresse nicht zurückrechnen; er ermöglicht weder eine Kontaktaufnahme noch eine Auswertung Ihres Verhaltens. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an der Verhinderung einer missbräuchlichen Mehrfachinanspruchnahme unentgeltlicher Leistungen (Erwägungsgrund 47 Satz 6 DSGVO). Nach Abwägung überwiegen Ihre schutzwürdigen Interessen nicht: Es werden keine Inhalts-, Kontakt- oder Nutzungsdaten aufbewahrt, es findet keine Profilbildung und keine Weitergabe statt, die Speicherung ist auf 90 Tage ab der Kontolöschung begrenzt und endet automatisiert, und die einzige Folge ist der Wegfall einer freiwilligen unentgeltlichen Zusatzleistung – die Nutzung von Wechselplan bleibt Ihnen jederzeit über ein kostenpflichtiges Familien-Abo möglich. Sie können dieser Verarbeitung nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO jederzeit widersprechen (Abschnitt 8); beruht die Löschung Ihres früheren Kontos auf einem Versehen, genügt eine formlose Mitteilung an kontakt@wechselplan.de, und wir stellen den Testzeitraum wieder her.

5. Empfänger und Auftragsverarbeiter (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO)

Co-Elternteil (familieninterne Sichtbarkeit):
Der jeweils andere Elternteil innerhalb derselben Familie kann bestimmte Daten einsehen, soweit dies für die App-Funktion erforderlich ist. Der Zugriff auf gesundheitsbezogene Belege ist dabei an eine gesonderte aktive Einwilligung des Zugreifenden gebunden.

Auftragsverarbeiter:

Wir setzen folgende Dienstleister als Auftragsverarbeiter ein (Art. 28 DSGVO):

DienstleisterFunktionSitz / Drittland-Transfer
Laravel Cloud (Laravel LLC)App-Hosting, Datenbankbetrieb, InfrastrukturLaravel LLC (Sitz USA); Hosting in einer EU-Rechenzentrums-Region. Soweit eine Übermittlung in Drittländer stattfindet, erfolgt sie auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).
Laravel Cloud (Laravel LLC)Verschlüsselte Speicherung von BelegdateienObject Storage in einer EU-Rechenzentrums-Region; im Übrigen wie beim App-Hosting (Standardvertragsklauseln, Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).
Stripe Payments Europe, Ltd.Zahlungsabwicklung für das kostenpflichtige Familien-Abo (Stripe Checkout: Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal)Sitz: 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin 2, Irland (EU). Mit Stripe besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (Stripe Data Processing Agreement). Verarbeitet werden dabei Zahlungs- und Abrechnungsdaten (Zahlungsmittel-Referenz/Token, Rechnungsadresse, Transaktionsbetrag und -zeitpunkt; bei SEPA-Lastschrift die IBAN, bei PayPal die von PayPal übermittelten Transaktionsdaten). Vollständige Kartendaten werden PCI-DSS-konform unmittelbar von Stripe verarbeitet und laufen nicht über unsere eigenen Server. Da Stripe zur Betrugsprävention auch Unterauftragsverarbeiter außerhalb der EU/des EWR (u. a. in den USA) einsetzen kann, erfolgt eine solche Drittlandübermittlung auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO), ergänzend gestützt auf das EU-US Data Privacy Framework, soweit dieses im Übermittlungszeitpunkt wirksam ist.

Von Ihnen selbst gewählte externe Kalenderanbieter – kein Auftragsverarbeiter – siehe Abschnitt 13.

Keine Weitergabe zu Werbezwecken. Daten werden nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben oder verkauft.

6. Drittland-Übermittlungen (Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO)

Unser Hosting- und Storage-Dienstleister Laravel Cloud (Laravel LLC) betreibt die für Wechselplan genutzte Infrastruktur in einer EU-Rechenzentrums-Region; eine Verarbeitung findet damit im Regelfall innerhalb der EU statt. Da Laravel LLC seinen Sitz in den USA hat, kann im Einzelfall (z. B. bei Support-Zugriffen oder konzerninternen Verarbeitungsvorgängen) eine Übermittlung mit Drittlandbezug nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine solche Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb der EU/des EWR findet nur statt, soweit sie durch geeignete Garantien nach Art. 46 DSGVO abgesichert ist – vorrangig durch EU-Standardvertragsklauseln; das EU-US Data Privacy Framework wird als zusätzliche Grundlage berücksichtigt, soweit es im Zeitpunkt der Übermittlung wirksam ist. Seit Einführung des kostenpflichtigen Familien-Abos setzen wir zusätzlich den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (Sitz Irland/EU) ein; eine Übermittlung an dessen Unterauftragsverarbeiter in Drittländern erfolgt – wie beim Hosting – nur auf Grundlage geeigneter Garantien nach Art. 46 DSGVO, insbesondere EU-Standardvertragsklauseln (s. Abschnitt 5). Gesondert dargestellt sind die Übermittlungen an die Push-Zustelldienste der Browser- und Betriebssystem-Anbieter (Abschnitt 16 c) sowie an Google LLC beim nativen Push der Android-App (Abschnitt 16.1 c); diese Anbieter sind keine Auftragsverarbeiter, sondern eigenständig Verantwortliche.

7. Speicherdauer (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO)

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Verarbeitungszwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

DatenkategorieSpeicherdauer
Stammdaten (Nutzer) Bis zur Kontolöschung; danach werden Stammdaten (Name, E-Mail, Rolle) innerhalb von 6 Monaten nach Kontolöschung endgültig gelöscht oder anonymisiert. Ausgenommen hiervon sind Zustimmungs-/Einwilligungsnachweise (s. gesonderter Hinweis unten zu „Einwilligungsnachweise").
Prüfwert zur Missbrauchsvermeidung beim Testzeitraum Wird ein Konto gelöscht, dessen Familie den 14-tägigen Testzeitraum bereits erhalten hat, speichern wir einen nicht umkehrbaren Prüfwert der E-Mail-Adresse (HMAC-SHA-256 mit serverseitigem Geheimnis) nebst Löschzeitpunkt und Ablaufdatum. Weitere Daten werden zu diesem Zweck nicht gespeichert – insbesondere keine Namen, keine Inhalte, keine IP-Adressen und keine Geräteinformationen. Speicherdauer: 90 Tage ab Kontolöschung, danach automatisierte endgültige Löschung; vorzeitige Löschung bei begründetem Widerspruch oder wenn die Löschung des früheren Kontos versehentlich erfolgt ist. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (s. Abschnitt 4 e).
KinddatenBis Löschung durch Elternteil oder Kontoauflösung
BetreuungseinträgeBis Löschung durch Elternteil oder Kontoauflösung
Kostendaten / Belege (nicht Art. 9) Kostendaten und nicht-gesundheitsbezogene Belege werden bis zur Löschung durch den Elternteil oder bis zur Kontoauflösung gespeichert; nach Kontoauflösung erfolgt Löschung innerhalb von 6 Monaten. Eine steuerliche Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO bzw. § 14b UStG besteht für diese Nutzerdaten nicht: Es handelt sich um die von den Elternteilen selbst erfassten privaten Ausgaben für das Kind (z. B. Kita-Beitrag, Kleidung) nebst eigenen Belegen – nicht um Rechnungen oder Buchungsbelege, die Wechselplan als Unternehmer im eigenen Namen ausstellt oder empfängt. Diese Nutzerdaten unterliegen daher nicht der Aufbewahrungspflicht, die ausschließlich die eigenen Geschäftsunterlagen des Anbieters betrifft (dazu die gesonderte Zeile „Abrechnungs-/Rechnungsdaten (Familien-Abo)" unten).
Abrechnungs-/Rechnungsdaten (Familien-Abo) Rechnungen bzw. Zahlungsbelege, die Stripe in unserem Namen und für unsere Rechnung für das kostenpflichtige Familien-Abo erstellt, sowie die zugehörigen eigenen Buchungsunterlagen bewahren wir als gesetzlich vorgeschriebene Geschäftsunterlagen 8 Jahre auf, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres der Rechnungsstellung (§ 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 1 AO i. V. m. § 14b Abs. 1 UStG, jeweils in der seit 1. Januar 2025 durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz geltenden Fassung). Diese Aufbewahrungspflicht gilt unabhängig von unserer Kleinunternehmerstellung (§ 19 UStG, keine USt-Ausweisung) und unabhängig von einer zwischenzeitlichen Kontolöschung. Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung) i. V. m. den vorgenannten Normen. Nach Fristablauf werden die Daten gelöscht, soweit keine längere Aufbewahrung erforderlich ist (z. B. laufende Außenprüfung, offene Festsetzungsfrist, § 147 Abs. 3 Satz 2 AO).
Widerrufs-Zustimmungsnachweis (Checkout, Familien-Abo) Der Nachweis der Checkbox-Zustimmung zum sofortigen Leistungsbeginn und zur Kenntnisnahme des Erlöschens des Widerrufsrechts (Zeitpunkt, Nutzer-ID, Familien-ID, gebuchter Plan, Versionskennung des Checkbox-Wortlauts; bewusst ohne IP-Adresse) wird 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Kontolöschung bzw. der Beendigung des Abos aufbewahrt. Die Frist orientiert sich an der regelmäßigen zivilrechtlichen Verjährungsfrist (§§ 195, 199 BGB) und dient dem Nachweis, dass die Zustimmung wirksam eingeholt wurde, falls ein Nutzer nachträglich eine unwirksame Belehrung oder ein fortbestehendes Widerrufsrecht geltend macht. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Rechtssicherheit/Verteidigung gegen Ansprüche) i. V. m. Art. 5 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 DSGVO (Rechenschaftspflicht).
Selbst eingetragene Angaben mit Gesundheitsbezug (Art. 9) Wie der Eintrag, zu dem sie gehören (Ausgabe, Termin, Urlaub, Tauschanfrage): bis zur Änderung bzw. Löschung durch einen Elternteil oder bis zur Kontoauflösung. Der Widerruf der Einwilligung erfolgt durch Ändern oder Löschen der Angabe (s. Abschnitt 2 f).
Gesundheitsbelege (gesonderter Upload, Art. 9)Bis Widerruf der Einwilligung / aktiver Löschung durch Uploader; Hard-Delete (keine Soft-Delete-Reste)
Zugriffsprotokolle Zugriffsprotokolle (Zugriffstyp, Zeitpunkt, IP-Adresse) werden 6 Monate rolling ab dem jeweiligen Protokollierungszeitpunkt gespeichert und danach automatisiert gelöscht, soweit nicht im Einzelfall ein konkreter, nicht nur theoretischer Sicherheitsvorfall eine begründete, dokumentierte Verlängerung erfordert.
Kalender-Abo-TokenBis Widerruf/Neuerzeugung durch den Nutzer (s. Abschnitt 13 e)
Anonyme Zähltabellen der Reichweitenmessung Die in Abschnitt 12 beschriebenen aggregierten Tages-Zähler (Seitenaufrufe, Crawler-Zugriffe, Herkunfts-Hosts, Eingänge über unsere Weiterleitungs-Domains, Ziel-Ereignisse, Aufenthaltsdauer, Einrichtungs-Schritte) werden 14 Monate ab dem jeweiligen Zähltag gespeichert und danach automatisiert gelöscht (ein Jahresvergleich bleibt damit möglich). Diese Zeilen enthalten keinen Personenbezug.

AGB-Zustimmungs- und Einwilligungsnachweise (Rechenschaftspflicht, Art. 5 Abs. 2 / Art. 7 Abs. 1 DSGVO): Abweichend von der 6-Monats-Frist für Stammdaten werden Nachweise über erteilte AGB-Zustimmungen und Einwilligungen (Zeitpunkt, Version, ggf. Widerrufszeitpunkt) für 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Kontolöschung bzw. des Widerrufs aufbewahrt. Diese Frist orientiert sich an der regelmäßigen zivilrechtlichen Verjährungsfrist (§§ 195, 199 BGB) und dient ausschließlich dem Nachweis einer wirksam erteilten Zustimmung im Streitfall; die Daten werden zu keinem anderen Zweck verwendet.

8. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. b–e DSGVO)

Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte:

Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO):
Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten verlangen. Für gesundheitsbezogene Belege umfasst dies auch Informationen aus dem Zugriffsprotokoll.
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO):
Sie können die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung unvollständiger Daten verlangen.
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO):
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit kein Aufbewahrungsgrund entgegensteht.

Besonderer Hinweis bei gemeinsam sorgeberechtigten Elternteilen – Löschkonflikte bei gemeinsamem Sorgerecht:

Wechselplan richtet sich an beide Elternteile eines Kindes; beide können ihre Rechte nach der DSGVO geltend machen.

Verlangen Sie die Löschung eines Belegs, den der andere Elternteil hochgeladen hat, informieren wir den anderen Elternteil unmittelbar in der App. Er kann innerhalb von 14 Tagen ein Interesse an der weiteren Aufbewahrung geltend machen, wenn er den Beleg zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt (Art. 17 Abs. 3 lit. e, Art. 18 Abs. 1 lit. c DSGVO). In diesem Fall schränken wir die Verarbeitung ein, statt den Beleg zu löschen: Sie haben dann keinen Zugriff mehr auf den Beleg; der andere Elternteil behält seinen bestehenden Zugriff, solange sein Interesse fortbesteht. Wir überprüfen dieses Interesse alle 6 Monate erneut; bestätigt der andere Elternteil sein Interesse 18 Monate lang nicht, löschen wir den Beleg. Bei fortbestehender Bestätigung kann die Einschränkung auch länger andauern.

Wir entscheiden keine Sorgerechts- oder Unterhaltsstreitigkeiten. Können Sie sich nicht einigen, steht Ihnen der Rechtsweg zum Familiengericht offen (§ 1628 BGB).

Ihre Anfragen zum Löschverfahren richten Sie an kontakt@wechselplan.de.

Was nach einer Kontolöschung ausnahmsweise erhalten bleibt:

Mit der Löschung Ihres Kontos entfernen bzw. anonymisieren wir Ihre Stammdaten, Ihre Zugangsdaten, Ihre Sitzungen und – wenn Sie die einzige aktive Person Ihrer Familie sind – sämtliche Inhalte Ihrer Familie. Erhalten bleiben ausschließlich: (1) Nachweise über erteilte AGB-Zustimmungen und Einwilligungen sowie Abrechnungsunterlagen nach den in Abschnitt 7 genannten gesetzlichen bzw. verjährungsbezogenen Fristen und (2) für 90 Tage ein aus Ihrer E-Mail-Adresse abgeleiteter, nicht umkehrbarer Prüfwert, mit dem wir ausschließlich erkennen können, dass der einmalig gewährte kostenlose Testzeitraum bereits in Anspruch genommen wurde (Abschnitt 4 e). Dieser Prüfwert erlaubt keine Kontaktaufnahme und keine Wiederherstellung Ihrer Daten. Sie können ihm nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO widersprechen.
Kontolöschung bei fortbestehender Familie: Schließt ein Elternteil sein Konto, während der andere Elternteil die Plattform weiter aktiv nutzt, löschen bzw. anonymisieren wir unverzüglich die Stammdaten des ausscheidenden Elternteils (Name, E-Mail-Adresse; Anmeldung wird deaktiviert). Von ihm erstellte gemeinsame Inhalte (Betreuungseinträge, Kostendaten, nicht-gesundheitsbezogene Belege) bleiben hingegen für den verbleibenden Elternteil erhalten, da sie der gemeinsamen Betreuungs- und Kostendokumentation dienen und dieser Zweck für den verbleibenden Elternteil fortbesteht (Art. 17 Abs. 1 lit. a DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); der Bezug zum ausgeschiedenen Elternteil wird dabei auf die Kennzeichnung „Gelöschtes Konto" reduziert. Nachweise über erteilte AGB-Zustimmungen und Einwilligungen werden hiervon unabhängig gemäß der oben beschriebenen 3-Jahres-Frist behandelt. Ein Verlangen, auch die eigenen erstellten Inhalte vollständig löschen zu lassen, wird als gesondertes Löschbegehren nach dem in Abschnitt 8 beschriebenen Verfahren geprüft.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO):
Sie können unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen.
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO):
Sie können verlangen, die Sie betreffenden Daten in einem strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Format zu erhalten, soweit die Verarbeitung auf Einwilligung oder Vertragserfüllung beruht und automatisiert erfolgt. Einen Teil dieser Daten können Sie direkt in den Einstellungen unter „Meine Daten" selbst als Datei herunterladen.
Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO):
Sie können der Verarbeitung widersprechen, soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) basiert.
Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO + Art. 9):
Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung.

Widerruf bei selbst eingetragenen Angaben mit Gesundheitsbezug: Haben Sie in der Ausgaben-Kategorie „Gesundheit", in einer Termin-Bezeichnung oder in einer Notiz Angaben mit Gesundheitsbezug hinterlegt (Abschnitt 2 f), widerrufen Sie Ihre Einwilligung, indem Sie die betreffende Angabe in der App ändern oder löschen. Der Widerruf wirkt für die Zukunft; bereits versandte Benachrichtigungen (Abschnitte 15 und 16) lassen sich nicht zurückholen.

Widerruf der Einwilligung für gesondert hochgeladene Gesundheitsbelege (Funktion derzeit deaktiviert): Der Widerruf ist in der App jederzeit möglich – unter Einstellungen → Gesundheitsdaten-Einwilligung oder direkt im Beleg-Bereich. Der Widerruf erfolgt in zwei Schritten (Button „Einwilligung widerrufen" → Bestätigungsdialog). Die Sperrung Ihres Zugriffs auf Gesundheitsbelege erfolgt unverzüglich (technisch sofort). Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung. Bereits gespeicherte Belege bleiben erhalten, bis sie aktiv gelöscht werden.
Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO):
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf, www.ldi.nrw.de (zuständig für den Unternehmenssitz Bonn).
Geltendmachung von Rechten:
Anfragen richten Sie bitte an: kontakt@wechselplan.de
Wir bearbeiten Anfragen innerhalb von einem Monat, bei Komplexität innerhalb von drei Monaten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

Pflicht zur Datenbereitstellung und Konsequenzen fehlender Bereitstellung (Art. 13 Abs. 2 lit. e DSGVO)

Stammdaten (E-Mail, Name): Die Bereitstellung ist für die Vertragsdurchführung (Nutzerkonto, Einladung des Co-Elternteils) erforderlich. Ohne diese Daten kann kein Nutzerkonto erstellt und die App nicht genutzt werden.

Kinddaten (Vorname, Geburtsdatum, Bundesland): Die Bereitstellung ist für die Kernfunktion der App (Betreuungsanteil-Berechnung, Ferienberechnung) erforderlich. Ohne diese Daten stehen die Berechnungsfunktionen nicht zur Verfügung.

Angaben mit Gesundheitsbezug (Art. 9 DSGVO): Die Bereitstellung ist vollständig freiwillig – das gilt sowohl für selbst eingetragene Angaben (Ausgaben-Kategorie „Gesundheit", Termin-Bezeichnungen, Notizen) als auch für die derzeit deaktivierte Funktion gesondert hochgeladener Gesundheitsbelege. Es entstehen keinerlei Konsequenzen für die Nutzung der übrigen App-Funktionen, wenn Sie solche Angaben nicht machen, keine Einwilligung erteilen oder eine erteilte Einwilligung widerrufen.

9. Kinder als Betroffene – Information nach Art. 14 DSGVO

Wechselplan verarbeitet Daten von minderjährigen Kindern (Vorname, Geburtsdatum, Bundesland, Betreuungszeiten, Termine sowie – soweit von den Elternteilen selbst eingetragen – Angaben mit Gesundheitsbezug, s. Abschnitt 2 f). Diese Daten werden nicht direkt von den Kindern bereitgestellt, sondern durch die Elternteile in die App eingepflegt.

Nach Art. 14 DSGVO sind wir verpflichtet, die betroffenen Kinder über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren, sofern dies angemessen ist. Da Kinder in der Regel nicht selbst Nutzer der App sind und in vielen Fällen nicht im schulpflichtigen Alter oder noch nicht in der Lage sind, eine solche Information zu verstehen, fungieren die sorgeberechtigten Elternteile als Informationspflicht-Proxy: Die Elternteile erhalten die vollständigen Informationen nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO durch diese Datenschutzerklärung.

Sobald ein Kind in der Lage ist, die Informationen zu verstehen (in der Regel ab dem schulpflichtigen Alter), sind die Elternteile aufgefordert, das Kind über die Verarbeitung seiner Daten zu informieren.

Das Auskunftsrecht des Kindes nach Art. 15 DSGVO kann durch die sorgeberechtigten Elternteile geltend gemacht werden. Bei konfligierenden Sorgerechtsinteressen wenden Sie sich bitte an: kontakt@wechselplan.de

Diese Informationspflicht-Proxy-Konstruktion steht im Einklang mit dem elterlichen Sorgerecht nach §§ 1626 ff. BGB und der Vertretungsbefugnis der sorgeberechtigten Elternteile für ihr Kind nach § 1629 BGB sowie der gemeinsamen Ausübung der Personensorge nach § 1687 BGB: Die Elternteile nehmen die datenschutzrechtliche Informationspflicht stellvertretend für das Kind wahr, solange dieses hierzu selbst noch nicht in der Lage ist.

10. Kein automatisiertes Profiling (Art. 22 DSGVO)

Wir treffen keine ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidungen, die rechtliche oder ähnlich erhebliche Wirkung für Sie entfalten. Der berechnete Betreuungsanteil (%) ist ein indikativer Richtwert und hat keine automatisierte Rechtswirkung.

Ausschließlich automatisiert erfolgt lediglich die Prüfung, ob bei einer Neuregistrierung der einmalig gewährte kostenlose Testzeitraum bereits in Anspruch genommen wurde (Abschnitt 4 e). Diese Prüfung entfaltet keine rechtliche Wirkung und keine ähnlich erhebliche Beeinträchtigung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 DSGVO: Sie führt weder zur Ablehnung Ihrer Registrierung noch zum Ausschluss von der Nutzung, sondern allein dazu, dass eine freiwillige unentgeltliche Zusatzleistung nicht erneut gewährt wird. Sie können jederzeit eine Überprüfung durch einen Menschen verlangen: kontakt@wechselplan.de.

11. Technische Sicherheitsmaßnahmen (informativ)

Wechselplan setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, um Ihre Daten zu schützen (Art. 32 DSGVO). Dazu gehören insbesondere:

  • Verschlüsselung von Belegdateien und Metadaten at rest (keine Klartextspeicherung von Dateinamen, MIME-Typen oder Notizen bei Belegen).
  • Strikte Mandantentrennung: Daten einer Familie sind für andere Familien technisch nicht zugänglich.
  • Kein öffentlicher Dateizugriff; Downloads nur über zeitlich begrenzte, autorisierte Links.
  • Zugriffsprotokolle für sicherheitsrelevante Aktionen.

12. Cookies und Tracking

Wechselplan setzt ausschließlich technisch notwendige Cookies ein, die für den Betrieb der Plattform unbedingt erforderlich sind (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Ein Einwilligungsbanner ist daher nicht erforderlich.

CookieZweckSpeicherdauer
laravel_sessionAufrechterhaltung des Anmeldezustands und der Sitzung während der NutzungBis Ende der Browser-Sitzung
XSRF-TOKENSchutz vor Cross-Site-Request-Forgery (Sicherheit der Formularübermittlung)Bis Ende der Browser-Sitzung bzw. Session-Ablauf
remember_web_* („Angemeldet bleiben")Ermöglicht die automatische Wiederanmeldung, wenn Sie die Option „Angemeldet bleiben" beim Login aktiv ausgewählt haben400 Tage, danach automatischer Ablauf

Betriebs-Auslastung (aus bestehenden Sitzungsdaten): Zusätzlich werten wir intern aus, wie viele der oben genannten technisch notwendigen Sitzungen (laravel_session) gerade aktiv sind (Aktivität innerhalb der letzten 5 Minuten), um Betrieb und Kapazität der Plattform zu überwachen. Angezeigt wird ausschließlich eine Zahl aktuell aktiver angemeldeter Nutzer:innen und eine separate Zahl aktuell aktiver anonymer Besucher:innen; erkennbare Bot-Zugriffe werden anhand des User-Agents herausgerechnet, ebenso wie bei den Seitenaufrufen unten. Es werden dabei keine Namen, E-Mail-Adressen oder sonstigen individualisierenden Merkmale angezeigt oder zusätzlich gespeichert; es findet lediglich eine Live-Auswertung der bereits vorhandenen Sitzungstabelle statt, ohne dass hierfür neue Daten erhoben werden.

Es werden keine Tracking-, Analyse- oder Marketing-Cookies eingesetzt. Es findet keine Profilbildung statt.

Anonyme Reichweitenmessung (ohne Cookies): Zusätzlich werten wir serverseitig und rein anonym aus, wie unsere Seiten aufgerufen und einzelne Kernfunktionen genutzt werden. In allen folgenden Auswertungen speichern wir ausschließlich Tages-Summen je Merkmal – niemals einzelne Besuche, IP-Adressen, Cookies oder sonstige Merkmale, aus denen sich auf Sie als Person schließen ließe:

  • Seitenaufrufe: Datum, aufgerufener Pfad und ein Zähler – wie oft eine Seite an diesem Tag aufgerufen wurde.
  • Suchmaschinen- und KI-Crawler: Wird ein Aufruf anhand des User-Agents als bekannter oder erkennbarer Bot/Crawler eingestuft (z. B. Googlebot, Bingbot, GPTBot), zählen wir Datum, erkannten Crawler-/Bot-Namen und aufgerufenen Pfad getrennt von echten Besucher:innen, damit die Seitenaufruf-Zahlen ausschließlich menschliche Besuche abbilden.
  • Herkunfts-Hosts (Referrer): Kommt ein echter Besuch nachweislich über einen Link von einer anderen Website, speichern wir Datum, den reinen Herkunfts-Host dieser Website (z. B. „google.de", ohne Parameter, ohne Unterseite und ohne Ihre konkrete Suchanfrage) sowie den bei uns aufgerufenen Ziel-Pfad. Direktaufrufe und interne Navigation innerhalb von Wechselplan werden hierfür nicht gesondert erfasst.
  • Ziel-Ereignisse: Für einzelne, fest vordefinierte Ereignisse (z. B. „Betreuungsplan als PDF heruntergeladen", „Rechner-Ergebnis angezeigt", „Registrierung abgeschlossen", „Abo abgeschlossen") zählen wir Datum, Bezeichnung des Ereignisses und einen Zähler hoch. Ein Teil dieser Ereignisse wird serverseitig ausgelöst (z. B. bei Registrierung, Abo-Abschluss oder Kündigung), ein anderer Teil durch ein kurzes, inhaltsloses Signal Ihres Browsers ohne übermittelten Inhalt und ohne gespeicherte IP-Adresse.
  • Aufenthaltsdauer: Beim Verlassen einer Seite übermittelt Ihr Browser über ein kurzes, inhaltsloses Signal (ohne Cookie, ohne lokalen Speicher, ohne Geräte- oder Sitzungskennung) den aufgerufenen Pfad und die auf dieser Seite verstrichene Zeit (gedeckelt auf maximal 30 Minuten). Wir speichern hieraus ausschließlich Datum, Pfad, die Summe der gemessenen Sekunden sowie die Anzahl der Messungen dieses Tages – daraus lässt sich ein Tages-Durchschnittswert je Seite errechnen. Einzelne Messwerte werden nicht dauerhaft gespeichert, nicht über mehrere Seiten hinweg verkettet und keinem Nutzerkonto oder Gerät zugeordnet.
  • Einrichtungs-Schritte: Zusätzlich zählen wir anonym, wie oft einzelne Einrichtungs-Schritte (z. B. beim Onboarding oder bei Einladungen) abgeschlossen werden.
  • Eingänge über unsere Weiterleitungs-Domains: Einige unserer Domains (derzeit wechselkalender.de und umgangskalender.com) leiten Aufrufe dauerhaft auf wechselplan.de um. Damit dieser Weg nicht unsichtbar bleibt, speichern wir bei einer solchen Weiterleitung ausschließlich das Datum, die aufgerufene Weiterleitungs-Domain und den angesteuerten Ziel-Pfad nebst Tages-Zähler. Auch hier werden keine IP-Adresse, kein Cookie und keine Geräte- oder Nutzerkennung gespeichert; erkennbare Bot-Zugriffe werden wie bei den Seitenaufrufen herausgerechnet.

In keiner dieser Auswertungen wird eine IP-Adresse, ein Cookie oder eine Geräte-/Nutzerkennung gespeichert; die Tabellen werden weder mit Nutzerkonten noch untereinander verknüpft. Aus den gespeicherten Werten lässt sich weder auf Sie als Person noch auf Ihr individuelles Nutzungsverhalten schließen. Für eine solche anonyme, aggregierte Zählung ohne Personenbezug ist keine Einwilligung erforderlich. Der Zugriff auf diese Auswertungen ist intern auf einen einzelnen, fest hinterlegten Admin-Zugang beschränkt.

Löschfrist: Alle vorgenannten Zähltabellen werden automatisiert bereinigt – Zeilen, die älter als 14 Monate sind, werden gelöscht (s. auch Abschnitt 7). Damit bleibt ein Jahresvergleich möglich, ohne die Daten dauerhaft vorzuhalten.

Interne Betreiber-Übersicht der registrierten Konten: Auf derselben internen Statistik-Seite wird uns zusätzlich eine Liste der registrierten Konten angezeigt. Diese Übersicht ist bewusst datensparsam gestaltet: Angezeigt werden nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens sowie der Teil Ihrer E-Mail-Adresse vor dem @-Zeichen; die Maskierung erfolgt bereits auf dem Server, vollständige Namen und Adressen werden für diese Ansicht nicht ausgeliefert. Konten, die über die DSGVO-Löschpfade anonymisiert wurden, erscheinen nicht mehr in der Liste. Zweck ist die Betriebsübersicht über Wachstum und Nutzung der Plattform; Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Steuerung des eigenen Geschäftsbetriebs). Der Zugriff ist auf denselben einzelnen, fest hinterlegten Admin-Zugang beschränkt; eine Auswertung des individuellen Nutzungsverhaltens findet nicht statt. Sie können dieser Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO widersprechen (kontakt@wechselplan.de).

13. Kalender-Abo-Feed (ICS) und Kalender-Schnellzugriffs-Links

a) Beschreibung der Funktion:
Sie können in den Einstellungen freiwillig einen geheimen, persönlichen Abo-Link (ICS-Feed) erzeugen. Über diesen Link ruft der von Ihnen gewählte Kalenderanbieter (z. B. Google Kalender, Apple Kalender, Outlook) Ihre Betreuungstermine regelmäßig selbstständig ab und synchronisiert sie in Ihrem persönlichen Kalender. Zusätzlich bieten wir bei einzelnen Kind-Terminen „Zum Kalender hinzufügen"- Schaltflächen an; eine Übermittlung an den jeweiligen Anbieter erfolgt hierbei ausschließlich nach Ihrem aktiven Klick auf eine solche Schaltfläche, nicht automatisch beim Anzeigen der Seite. Bitte beachten Sie: Haben Sie die Übernahme der Kind-Termine aktiviert, werden auch deren Bezeichnungen und Notizen an Ihren Kalenderanbieter übermittelt – diese können nach Abschnitt 2 f Angaben mit Gesundheitsbezug enthalten. Wir prüfen oder filtern diese Freitexte nicht; ob Sie sie in Ihren externen Kalender übernehmen, entscheiden allein Sie durch das Anlegen des Abo-Links bzw. das Aktivieren der Termin-Übernahme. Belege werden über den Feed nie übermittelt.
b) Datenkategorien:
Der Kalender-Abo-Feed und die Schnellzugriffs-Links können folgende Daten an den von Ihnen gewählten Kalenderanbieter übermitteln: Betreuungstage beider Elternteile, Wechseltage und Wechseluhrzeit, Ferien-/Urlaubszeiträume sowie – sofern von Ihnen aktiviert – die Kind-Termine (Titel, Uhrzeit, Notiz). Diese Daten betreffen strukturell auch den jeweils anderen Elternteil und das Kind, da der Betreuungsplan gemeinsame Daten beider Elternteile abbildet.
c) Rechtsgrundlage:
Die Erzeugung des Abo-Links und der Klick auf eine „Zum Kalender hinzufügen"- Schaltfläche erfolgen ausschließlich auf Ihre eigene Initiative; Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung/nutzerinitiierte Funktion) für Ihre eigenen Daten sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der gemeinsamen Betreuungsorganisation) für die dabei mitverarbeiteten Daten des anderen Elternteils und des Kindes. Eine gesonderte Einwilligung ist hierfür nicht erforderlich. Erzeugt ein Elternteil erstmals einen Abo-Link, wird der andere aktive Elternteil hierüber in der App informiert. Der andere Elternteil kann der Verarbeitung seiner mitverarbeiteten Daten nach Art. 21 DSGVO widersprechen; wenden Sie sich hierzu an kontakt@wechselplan.de.
d) Empfänger:
Empfänger ist ausschließlich der von Ihnen selbst gewählte Kalenderanbieter (z. B. Google LLC, Apple Inc. oder Microsoft Corporation), an den Ihr Kalenderprogramm die Anfrage zum Abruf richtet. Der Kalenderanbieter handelt hierbei als eigenständig Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, nicht als unser Auftragsverarbeiter – wir haben keinen Einfluss darauf, wie der Anbieter die abgerufenen Daten weiterverarbeitet. Google und Microsoft haben ihren Sitz (auch) in den USA; eine Übermittlung in dieses Drittland erfolgt ausschließlich durch Ihre eigene Entscheidung, den jeweiligen Feed oder Link zu abonnieren bzw. anzuklicken, und richtet sich nach den Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters.
e) Speicherdauer:
Der Abo-Token wird gespeichert, bis Sie ihn widerrufen (Kalender-Abo deaktivieren) oder neu erzeugen (Neue URL erzeugen). Der Widerruf wirkt unmittelbar: Der bisherige Link funktioniert danach sofort nicht mehr. Bereits beim Kalenderanbieter gespeicherte Daten (z. B. bereits abgerufene Termine in Ihrem Google- oder Apple-Kalender) werden hierdurch NICHT automatisch gelöscht; hierfür müssen Sie den entsprechenden Kalender bei Ihrem Anbieter selbst entfernen. Bei einer Konto- oder Familien-Löschung erlischt Ihr Abo-Link automatisch – der zugehörige Token wird dabei unwiderruflich gelöscht, sodass er auch dann nicht mehr funktioniert.

14. E-Mail-Erinnerungen (Opt-in)

a) Beschreibung der Funktion:
Sie können in den Einstellungen freiwillig einen Schalter „Erinnerungen per E-Mail" aktivieren (voreingestellt deaktiviert). Ist der Schalter aktiv, senden wir Ihnen rein funktionale Hinweis-E-Mails, wenn: die Schulferien des eingetragenen Bundeslandes eines Kindes in 14 Tagen beginnen, der Schulbeginn nach Ferienende in 7 Tagen bevorsteht, oder ein von Ihnen eingetragener Familien-Urlaub in 7 Tagen beginnt. Die E-Mails enthalten ausschließlich den terminlichen Hinweis, einen Link zur App sowie einen Abbestell-Link – keine werblichen Inhalte.
b) Datenkategorien:
E-Mail-Adresse; die zugrunde liegenden Termindaten (Ferienzeitraum des Bundeslandes, eingetragener Familien-Urlaub); eine familieninterne Versand-Merktabelle (Familien-ID, Erinnerungstyp, Bezugsdatum, Versandzeitpunkt) zur Vermeidung doppelten Versands; ein Einwilligungs-Protokoll (Zeitpunkt und Richtung der Schalter-Änderung, ohne IP-Adresse) als Nachweis nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO.
c) Zweck:
Rechtzeitige, rein informative Erinnerung an bevorstehende Ferien-, Schulbeginn- oder Urlaubstermine zur besseren Betreuungsplanung.
d) Rechtsgrundlage:
Für den Versand an Sie: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung durch Aktivierung des Schalters in den Einstellungen). Für die interne Versand-Merktabelle: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse am technisch korrekten, nicht doppelten Versand).
e) Speicherdauer:
Die Versand-Merktabelle wird 6 Monate rollierend ab dem jeweiligen Versand- bzw. Bezugszeitpunkt gespeichert und danach automatisiert gelöscht.
f) Widerruf:
Sie können die Funktion jederzeit über den Schalter in den Einstellungen deaktivieren oder über den Abbestell-Link am Ende jeder Erinnerungs-Mail widerrufen – Letzteres ohne erneute Anmeldung möglich. Der Widerruf wirkt unmittelbar für die Zukunft und berührt nicht die Rechtmäßigkeit bereits versendeter E-Mails.

15. Benachrichtigungen zwischen Elternteilen (Kalender-Änderungen: Tauschanfragen, Urlaub und Termine; sowie geteilte Ausgaben)

a) Beschreibung der Funktion:
Stellt der andere Elternteil Ihrer Familie eine Tauschanfrage oder reagiert er auf Ihre Anfrage (Bestätigung/Ablehnung), informieren wir Sie hierüber per E-Mail; diese Benachrichtigung ist als Kernfunktion der gemeinsamen Betreuungsplanung standardmäßig aktiviert und im Bereich „Benachrichtigungen" jederzeit abwählbar. Ebenso informieren wir Sie per E-Mail, wenn der andere Elternteil einen Urlaub mit den Kindern im Kalender einträgt oder einen bestehenden Urlaubseintrag entfernt, da sich hierdurch unmittelbar die Betreuungszuordnung im gemeinsamen Kalender ändert. Entsprechend informieren wir Sie per E-Mail, wenn der andere Elternteil einen Termin eines Kindes im Kalender anlegt oder einen bestehenden Termin entfernt; diese Benachrichtigung nennt Datum, Uhrzeit (sofern hinterlegt), das betroffene Kind und die vergebene Bezeichnung des Termins, nicht aber eine zusätzlich hinterlegte Notiz. Beide Benachrichtigungen sind aus denselben Gründen wie die Tauschanfrage-Benachrichtigung standardmäßig aktiviert und im Bereich „Benachrichtigungen" ebenso jederzeit abwählbar. Zusätzlich können Sie freiwillig eine E-Mail-Benachrichtigung bei neu erfassten geteilten Ausgaben aktivieren (voreingestellt deaktiviert); diese E-Mail nennt ausschließlich Kategorie und Betrag der Ausgabe, nicht deren Titel oder Notiz. Alle Benachrichtigungs-E-Mails enthalten ausschließlich den funktionalen Hinweis, einen App-Link sowie einen Link zur Verwaltung Ihrer Benachrichtigungseinstellungen – keine werblichen Inhalte.
b) Datenkategorien:
E-Mail-Adresse; bei Tauschanfragen: betroffenes Datum und Status der Anfrage; bei Urlaubs-Änderungen: der betroffene Zeitraum (Beginn und Ende) sowie ob der Urlaub eingetragen oder entfernt wurde; bei Termin-Änderungen: Datum, Uhrzeit (sofern hinterlegt), betroffenes Kind und die vergebene Bezeichnung des Termins, nicht aber eine zusätzlich hinterlegte Notiz; bei geteilten Ausgaben (sofern aktiviert): Kategorie und Betrag der Ausgabe; der jeweils gespeicherte Ein-/Aus-Zustand Ihrer Benachrichtigungseinstellungen. Für die freiwillig aktivierbare Ausgaben- Benachrichtigung sowie für den in Abschnitt f) beschriebenen Notiz-Schalter führen wir zusätzlich ein Einwilligungs-Protokoll (Zeitpunkt und Richtung der Schalter-Änderung, ohne IP-Adresse) als Nachweis nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO.
c) Rechtsgrundlage:
Tauschanfrage- und Urlaubs-Änderungs-Benachrichtigung: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, hilfsweise lit. f DSGVO. Termin-Benachrichtigung: in erster Linie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des anderen sorgeberechtigten Elternteils an Kenntnis vom Terminplan seines Kindes), hilfsweise ergänzend lit. b DSGVO. Ausgaben-Benachrichtigung: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung).
d) Speicherdauer:
Der Ein-/Aus-Zustand wird bis zur erneuten Änderung bzw. Kontolöschung gespeichert. Die Einwilligungs-Protokolle zur Ausgaben-Benachrichtigung und zum Notiz-Schalter (Abschnitt f) werden wie die Einwilligungsnachweise in Abschnitt 7 behandelt.
e) Widerruf/Abwahl:
Alle Benachrichtigungen können Sie jederzeit im Bereich „Benachrichtigungen" der App sowie über den Verwaltungslink am Ende jeder E-Mail ändern.
f) Zusätzlicher Schalter „Notizinhalt in E-Mails" (nur für Kalender-Änderungen):
Sie können im Bereich „Benachrichtigungen" zusätzlich und gesondert aktivieren, dass Ihre E-Mail-Benachrichtigungen zu Tauschanfragen, Urlaub und Terminen einen gekürzten Auszug aus einer vom anderen Elternteil oder Ihnen selbst hinterlegten Notiz bzw. Bezeichnung enthalten. Dieser Auszug wird an die für Ihr Konto hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt und liegt damit auch bei Ihrem E-Mail-Anbieter im Klartext vor; wir nehmen keine automatisierte Prüfung oder Filterung dieses Inhalts vor, insbesondere nicht auf gesundheitsbezogene oder sonst besonders sensible Angaben (Art. 9 DSGVO) – welche Angaben in einer Notiz oder Bezeichnung hinterlegt werden, entscheiden allein die Nutzenden. Rechtsgrundlage dieses zusätzlichen Übermittlungsumfangs ist ausschließlich Ihre gesonderte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO); die Aktivierung ist freiwillig, unabhängig von der übrigen, standardmäßig aktivierten Kalender-Änderungs-Benachrichtigung, und jederzeit im Bereich „Benachrichtigungen" mit Wirkung für künftig versendete E-Mails widerrufbar. Jede Aktivierung und Abschaltung dieses Schalters wird wie bei den übrigen Einwilligungs-Schaltern protokolliert (Zeitpunkt und Richtung der Änderung, ohne IP-Adresse) als Nachweis nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO.

16. Push-Benachrichtigungen

a) Beschreibung der Funktion:
Sie können in den Einstellungen im Bereich „Benachrichtigungen" freiwillig Web-Push-Benachrichtigungen für dieses Gerät aktivieren. Bei Aktivierung fragt Sie zunächst unsere App um Ihr Einverständnis, anschließend fragt Ihr Browser Sie um die technische Berechtigung, Wechselplan Benachrichtigungen anzeigen zu lassen. Erteilen Sie beides, wird für dieses Gerät ein Geräte-Abo (Push-Subscription) angelegt. Über dieses Abo können wir Ihnen kurze Hinweise unmittelbar auf Ihrem Gerät anzeigen, auch wenn Sie die App nicht geöffnet haben – etwa bei einer Tauschanfrage des anderen Elternteils, beim Eintragen oder Entfernen eines Urlaubs mit den Kindern, beim Anlegen oder Entfernen eines Termins eines Kindes, oder bei einer neu erfassten geteilten Ausgabe (sofern Sie diese Kategorie zusätzlich aktiviert haben). Bei Kalender-Änderungen kann die Benachrichtigung zusätzlich einen kurzen, auf eine feste Zeichenzahl gekürzten Auszug aus einer hinterlegten Notiz enthalten; die auf Ihrem Gerät angezeigte Titelzeile der Benachrichtigung selbst bleibt dabei stets allgemein gehalten (z. B. „Wechselplan – neuer Termin") und zeigt nie den Notiz-Inhalt in der Titelzeile, da diese auch bei gesperrtem Bildschirm sichtbar sein kann. Die Aktivierung ist ausschließlich innerhalb der angemeldeten App möglich, nicht auf öffentlichen Seiten.
b) Datenkategorien:
Die Push-Endpoint-URL (die vom Push-Dienst Ihres Browser-Anbieters vergebene, geräte- und browserspezifische Adresse, unter der Nachrichten zugestellt werden); die zugehörigen Verschlüsselungsschlüssel (p256dh, auth) zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Benachrichtigungsinhalte; Ihre Kategorien-Einstellungen (z. B. „Kalender-Änderungen" – Tauschanfragen, Urlaub und Termine – an/aus, „Geteilte Ausgaben" an/aus); ein Einwilligungs-Protokoll zu Anlage und Löschung des Geräte-Abos sowie zur Aktivierung der Ausgaben-Kategorie (Zeitpunkt und Richtung der Änderung, ohne IP-Adresse) als Nachweis nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO. Der Inhalt einer einzelnen Benachrichtigung (z. B. Datum einer Tauschanfrage, Zeitraum einer Urlaubs-Änderung, Bezeichnung und ggf. gekürzter Notiz-Auszug eines Termins, Kategorie und Betrag einer Ausgabe) wird beim Versand verschlüsselt übermittelt und nicht dauerhaft als Klartext bei uns oder beim Push-Dienst gespeichert. Wir weisen darauf hin, dass ein entschlüsselter Benachrichtigungsinhalt auf Ihrem Gerät je nach Betriebssystem-Einstellung auch bei gesperrtem Bildschirm sichtbar sein kann.
c) Empfänger und Drittlandübermittlung (nach Anbieter differenziert):
Technischer Empfänger der verschlüsselten Benachrichtigung ist ausschließlich der Push-Dienst des von Ihnen genutzten Browser-Anbieters. Diese Anbieter handeln dabei als eigenständig Verantwortliche für den Betrieb ihres jeweiligen Push-Dienstes, nicht als unser Auftragsverarbeiter; anders als bei unseren übrigen Dienstleistern (Abschnitt 5) besteht mit ihnen kein eigener Auftragsverarbeitungsvertrag, da Sie den genutzten Push-Dienst durch Ihre eigene Wahl von Browser und Gerät selbst bestimmen. Der eigentliche Nachrichteninhalt liegt dem jeweiligen Anbieter dabei ausschließlich verschlüsselt vor und ist für ihn nicht lesbar; einsehbar bleiben die Push-Endpoint-Adresse und die für die technische Zustellung erforderlichen Verbindungsdaten (u. a. die IP-Adresse Ihres Geräts). Je nach von Ihnen genutztem Browser gilt:
  • Google LLC (Firebase Cloud Messaging – Chrome, Edge, viele Android-Browser): Google LLC hat sich zum EU-U.S. Data Privacy Framework selbstzertifiziert. Wir stützen die Übermittlung auf den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (Art. 45 DSGVO), soweit diese Zertifizierung im Übermittlungszeitpunkt wirksam ist.
  • Mozilla Corporation (Mozilla Push Service/autopush – Firefox): Mozilla ist nach eigenen, öffentlich zugänglichen Angaben nicht im Data Privacy Framework selbstzertifiziert, sondern setzt nach eigener Darstellung von der EU-Kommission genehmigte Standardvertragsklauseln als Schutzgarantie für internationale Datenübermittlungen ein. Wir legen diese von Mozilla selbst dokumentierte Garantie unserer Übermittlung zugrunde; wir weisen aber darauf hin, dass Wechselplan selbst nicht Vertragspartei dieser Klauseln ist und deren Einhaltung nicht eigenständig auditieren kann.
  • Apple Inc. (Apple Push Notification service – Safari, iOS/iPadOS als installierte Progressive Web App): Apple Inc. ist nach eigenen, öffentlich zugänglichen Angaben ebenfalls nicht im Data Privacy Framework selbstzertifiziert. Apple stützt internationale Datenübermittlungen nach eigener Darstellung primär auf das Global Cross-Border Privacy Rules (CBPR) System, das kein von der EU-DSGVO anerkannter Übermittlungsmechanismus ist, und bietet für den EWR ergänzend Standardvertragsklauseln auf Anfrage an, ohne dass hierzu für den Web-Push-Dienst (APNs) ein für uns einsehbarer, abgeschlossener Klauseltext vorliegt. Für Übermittlungen an Apple über den Push-Dienst besteht daher eine rechtliche Restunsicherheit hinsichtlich des formal einschlägigen DSGVO-Übermittlungsmechanismus, die wir an dieser Stelle offen ausweisen, statt sie zu verschleiern. Angesichts der Freiwilligkeit der Funktion, der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des eigentlichen Nachrichteninhalts und der Beschränkung der übermittelten Daten auf technische Zustellinformationen halten wir dieses Restrisiko für vertretbar; Rechtsgrundlage ist insoweit ergänzend Ihre auf dieser Grundlage informierte Einwilligung in die Nutzung von Push über den von Ihnen gewählten Browser (Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO), wobei uns bekannt ist, dass die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden (DSK-Orientierungshilfe Telemedien, 20.12.2021) diese Auffanggrundlage für dauerhaft wiederkehrende Übermittlungen kritisch sehen; eine Literaturgegenposition hält sie demgegenüber auch insoweit für tragfähig. Sollten künftig belastbarere Übermittlungsgarantien für diesen Dienst verfügbar werden, werden wir diese Formulierung entsprechend anpassen.

Die Aktivierung von Push-Benachrichtigungen ist in jedem Fall freiwillig und ohne Nachteile für die übrigen App-Funktionen möglich (s. Abschnitt 8, „Pflicht zur Datenbereitstellung").

d) Rechtsgrundlage:
Die Anlage des Geräte-Abos (Ihre Bestätigung in der App gefolgt von der Erteilung der Browser-Berechtigung) erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Unabhängig von der DSGVO-Rechtsgrundlage ist für das technische Speichern des Push-Endpoints auf Ihrem Gerät zusätzlich Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG erforderlich; wir holen diese durch denselben, vorgeschalteten Aktivierungsvorgang ein (Informationstext in der App vor Auslösung der Browser-Berechtigungsabfrage). Dieser Aktivierungsvorgang benennt vorab ausdrücklich beide Benachrichtigungs-Kategorien – Kalender-Änderungen (Tauschanfragen, Urlaub und Termine, ggf. einschließlich eines kurzen Notiz-Auszugs) sowie geteilte Ausgaben – sowie deren Datenumfang; Ihre Bestätigung deckt daher beide Kategorien ab, die ab der Aktivierung aktiv sind. Für den Versand von Hinweisen zu Kalender-Änderungen gilt zusätzlich – sofern Sie diese Kategorie nicht abgeschaltet haben –: bei Tauschanfragen und Urlaub Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, hilfsweise lit. f DSGVO, da es sich um eine Kernfunktion der gemeinsamen Betreuungsplanung handelt, die eine Reaktion von Ihnen erfordert; bei Terminen in erster Linie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Kenntnis vom Terminplan des Kindes), hilfsweise ergänzend lit. b DSGVO. Für den Versand von Hinweisen zu geteilten Ausgaben ist Rechtsgrundlage ausschließlich Ihre so erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO); die Schalter „Kalender-Änderungen" und „Geteilte Ausgaben" in den Einstellungen dienen dem jederzeitigen, kategorienscharfen Widerruf. Jede Aktivierung und jede Abschaltung wird protokolliert (Zeitpunkt und Richtung der Änderung, ohne IP-Adresse) als Nachweis nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO.
e) Speicherdauer:
Das Geräte-Abo wird gespeichert, bis Sie es auf diesem Gerät deaktivieren, es durch eine Fehlermeldung des Push-Dienstes (z. B. bei Löschung im Browser oder Ablauf des Endpoints) automatisch entfernt wird, oder Ihr Konto gelöscht wird; bei Kontolöschung wird das Abo zwingend mitgelöscht. Ihre Kategorien-Einstellungen werden bis zur erneuten Änderung oder bis zur Kontolöschung gespeichert. Das Einwilligungs-Protokoll wird wie die Einwilligungsnachweise in Abschnitt 7 behandelt.
f) Widerruf:
Sie können Push-Benachrichtigungen jederzeit über die Karte „Push-Benachrichtigungen" im Bereich „Benachrichtigungen" der App deaktivieren oder direkt über die Benachrichtigungs-Einstellungen Ihres Browsers bzw. Betriebssystems die Berechtigung entziehen. Beide Wege wirken unmittelbar für dieses Gerät; auf anderen Geräten, auf denen Sie Push separat aktiviert haben, bleibt das jeweilige Abo hiervon unberührt, bis Sie es dort gesondert deaktivieren. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit bereits zugestellter Benachrichtigungen.

16.1 Native Push-Benachrichtigungen (Android-App)

a) Beschreibung der Funktion:
Nutzen Sie unsere Android-App, können Sie dort im Bereich „Mehr" freiwillig Push-Benachrichtigungen für Ihr Gerät aktivieren. Anders als beim Web-Push (Abschnitt 16) erfolgt die Aktivierung über einen erklärenden Button in der App, der erst danach die Berechtigungsabfrage Ihres Geräts auslöst – nie automatisch beim App-Start. Erteilen Sie die Berechtigung, wird auf Ihrem Gerät ein technisches Registrierungs-Token durch Google Play Services (Bestandteil des Android-Betriebssystems) erzeugt und an uns übermittelt; wir speichern es, um Ihnen Hinweise zu denselben Ereignissen wie beim Web-Push zuzustellen (Tauschanfragen, Urlaubs- und Terminänderungen der Kinder, sofern Sie diese Kategorie aktiviert haben, sowie geteilte Ausgaben, sofern zusätzlich aktiviert).
b) Datenkategorien:
Das FCM-Registrierungs-Token (eine geräte- und app-installationsspezifische technische Kennung, vergeben durch Google Play Services); Ihre Kategorien-Einstellungen (wie beim Web-Push); ein Einwilligungs-Protokoll zu Anlage und Löschung des Tokens (Zeitpunkt und Richtung der Änderung, ohne IP-Adresse) als Nachweis nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO. Der Inhalt einer einzelnen Benachrichtigung wird über die FCM-Schnittstelle von Google übermittelt; die Titelzeile bleibt – wie beim Web-Push – bewusst allgemein gehalten und zeigt nie Notiz-Inhalte, da sie auch bei gesperrtem Bildschirm sichtbar sein kann.
c) Empfänger und Drittlandübermittlung:
Technischer Empfänger und Zusteller der Benachrichtigung ist ausschließlich Google LLC über den Dienst Firebase Cloud Messaging (FCM). Anders als bei der browserabhängigen Auswahl beim Web-Push (Abschnitt 16 c) ist die Nutzung von FCM auf Android-Geräten technisch bedingt: Es existiert kein herstellerneutraler alternativer Zustellweg für Push-Benachrichtigungen von Drittanbieter-Apps auf Android. Google LLC handelt dabei als eigenständig Verantwortlicher für den Betrieb von FCM, nicht als unser Auftragsverarbeiter – ebenso wie bereits für den Web-Push-Fall in Abschnitt 16 c beschrieben.

Google LLC hat sich zum EU-U.S. Data Privacy Framework selbstzertifiziert. Wir stützen die Übermittlung des Registrierungs-Tokens an Google auf den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (Art. 45 DSGVO), soweit diese Zertifizierung im Übermittlungszeitpunkt wirksam ist. Sollte die Zertifizierung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr wirksam sein, stützen wir die Übermittlung hilfsweise auf die von Google im Rahmen der Firebase-Datenverarbeitungsbedingungen bereitgestellten EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).

Die Aktivierung von Push-Benachrichtigungen ist in jedem Fall freiwillig und ohne Nachteile für die übrigen App-Funktionen möglich (s. Abschnitt 8, „Pflicht zur Datenbereitstellung").
d) Rechtsgrundlage:
Wie beim Web-Push erfolgt die Anlage des Registrierungs-Tokens auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. § 25 Abs. 1 TDDDG für das technische Speichern auf Ihrem Gerät). Für den Versand von Hinweisen zu Kalender-Änderungen und geteilten Ausgaben gelten dieselben, kategorienscharfen Rechtsgrundlagen wie in Abschnitt 16 d für den Web-Push beschrieben.
e) Speicherdauer:
Das Registrierungs-Token wird gespeichert, bis Sie Push auf diesem Gerät deaktivieren, sich abmelden (die Abmeldung entfernt automatisch das über diese Anmeldung angelegte Token), Google Ihnen ein neues Token zuweist (z. B. nach App-Neuinstallation – das alte Token wird dann als ungültig erkannt und automatisch entfernt) oder Ihr Konto gelöscht wird.
f) Widerruf:
Sie können Push-Benachrichtigungen jederzeit über den Bereich „Mehr" in der App oder direkt über die Benachrichtigungs-Einstellungen Ihres Geräts deaktivieren bzw. die Berechtigung entziehen. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit bereits zugestellter Benachrichtigungen.
Stand: 26. Juli 2026. Diese Datenschutzerklärung wurde von Team Recht final ausgearbeitet und vom Head of Board freigegeben. Keine Rechtsberatung i.S.d. RDG.