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Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zur Rechtslage und ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung.

Weihnachten im Wechselmodell regeln

Redaktion WechselplanStand: 11. Juli 2026

Für Weihnachten im Wechselmodell teilen viele Familien die Festtage – etwa Heiligabend und den ersten Feiertag bei einem Elternteil, den zweiten Feiertag bis Neujahr beim anderen, mit jährlichem Tausch – oder wechseln die gesamten Weihnachtsferien komplett im Jahresrhythmus. Weil an Weihnachten oft mehrere Familienzweige und Großeltern zusammenkommen wollen, lohnt sich eine deutlich frühere Absprache als bei anderen Ferien, idealerweise schon im Spätsommer oder Frühherbst.

Wie teilen getrennte Eltern Weihnachten auf? (Kurzdefinition)

Für Weihnachten im Wechselmodell teilen viele Familien die Festtage oder wechseln die gesamten Weihnachtsferien komplett im Jahresrhythmus. Weil an Weihnachten häufig mehrere Familienzweige, Großeltern und Reisepläne zusammenkommen, braucht diese Regelung in der Praxis deutlich mehr Vorlauf als andere Ferienzeiten.

Warum Weihnachten mehr Abstimmung braucht als andere Ferien

Andere Ferien lassen sich meist relativ flexibel hälftig teilen oder im Block aufteilen. Weihnachten ist anders: Die eigentlichen Festtage konzentrieren sich auf wenige Tage, an denen für viele Familien Traditionen, Großeltern-Besuche und emotionale Erwartungen zusammenlaufen. Genau diese Verdichtung macht Weihnachten zu einem der sensibelsten Punkte im Jahreskalender getrennter Eltern – und zu einem Thema, das frühzeitige, klare Absprache besonders belohnt.

Grundmuster: Festtage teilen oder Ferien komplett wechseln

Die grundlegenden Aufteilungsmuster für Weihnachten – Teilung der Festtage mit jährlichem Tausch oder kompletter Wechsel der gesamten Weihnachtsferien – erklärt bereits ausführlich der Artikel Ferienregelung im Wechselmodell im Abschnitt „Feiertage und Weihnachten regeln". Dieser Artikel baut darauf auf und geht auf zwei Aspekte ein, die bei Weihnachten über die allgemeine Ferienregelung hinausgehen: den Jahreswechsel als eigenständiges Thema und die Koordination mehrerer Familienzweige.

Jahreswechsel separat betrachten: Weihnachten ist nicht gleich Silvester

Ein Punkt wird in der Praxis häufig übersehen: Silvester und Neujahr sind ein eigener Anlass, kein automatischer Bestandteil der Weihnachtsregelung. Manche Familien koppeln beides – wer die Weihnachtstage hat, hat auch Silvester –, andere verhandeln bewusst getrennt, weil Silvester für einen Elternteil aus eigenen Traditionen oder sozialen Anlässen eine eigenständige Bedeutung hat. Beides ist legitim; wichtig ist, die Kopplung oder Trennung ausdrücklich zu vereinbaren, statt sie stillschweigend vorauszusetzen.

Großfamilien koordinieren: wenn mehrere Familienfeiern zusammenkommen

Gerade an Weihnachten wollen oft mehrere Familienzweige – beide Großelternpaare, eventuell neue Partner mit eigener Familie – Zeit mit dem Kind verbringen, während die eigentlichen Festtage nur wenige Kalendertage umfassen. Drei Ansätze helfen in der Praxis:

  • Das Fest zeitlich entkoppeln: Nicht jede Familienfeier muss am 24. oder 25. Dezember stattfinden – ein Nachfeiern an einem anderen Tag der Weihnachtsferien entlastet den Zeitplan spürbar.
  • Getrennte Termine für beide Familienzweige: Statt eine gemeinsame Groß-Feier zu erzwingen, planen viele Familien bewusst getrennte, überschaubare Termine.
  • Frühzeitig mit Großeltern abstimmen: Wenn beide Seiten der Familie frühzeitig wissen, an welchem Tag sie das Kind sehen, lassen sich Reisen und eigene Pläne besser koordinieren – und der Druck auf die Eltern sinkt.

Frühzeitige Absprache: warum früher als bei anderen Ferien

Weil Weihnachten Reisen, Familienfeiern und oft mehrere Absprachen gleichzeitig betrifft, empfiehlt sich ein deutlich größerer zeitlicher Vorlauf als bei anderen Schulferien. Viele Familien beginnen bereits im Spätsommer oder Frühherbst des jeweiligen Jahres mit der Klärung, wer welchen Zeitraum übernimmt – lange bevor die eigentlichen Weihnachtsferien beginnen. Das verschafft beiden Eltern Zeit, Reisen zu buchen und eigene Familienfeiern zu planen, ohne unter Zeitdruck zu geraten.

Wenn keine Einigung gelingt

Gelingt keine einvernehmliche Regelung, gelten dieselben abgestuften Wege wie bei anderen Ferienkonflikten: Familien- und Erziehungsberatungsstellen, das Jugendamt, eine Mediation und, falls all das nicht zu einer Einigung führt, das Familiengericht. Diese Wege sind ausführlich im Abschnitt „Wenn sich Eltern nicht einigen" des Artikels Ferienregelung im Wechselmodell beschrieben.

Weihnachten frühzeitig im Kalender festhalten

Auf der Seite Ferienplan für getrennte Eltern lässt sich die Weihnachtsregelung frühzeitig als Sondertage im gemeinsamen Betreuungskalender eintragen, gemeinsam mit Schulferien und Feiertagen. Beide Eltern sehen denselben Stand, und Änderungen bleiben nachvollziehbar. Die Festtage fließen wie andere Sondertage in die Berechnung des indikativen Ist-Betreuungsanteils ein – als Orientierung, nicht als rechtliche Bewertung.

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Häufige Fragen

Wie teilen getrennte Eltern Weihnachten auf?

Verbreitet sind zwei Grundmuster: die Teilung der Festtage, bei der ein Elternteil Heiligabend und den ersten Feiertag übernimmt und der andere den zweiten Feiertag bis Neujahr, mit jährlichem Tausch – oder ein kompletter jährlicher Wechsel der gesamten Weihnachtsferien. Die Grundmuster erklärt ausführlich der Artikel Ferienregelung im Wechselmodell.

Wie regeln wir Silvester und den Jahreswechsel getrennt von Weihnachten?

Viele Familien verhandeln Silvester bewusst getrennt von Heiligabend und den Weihnachtstagen, da beide Termine für sich emotional bedeutend sein können. Statt Silvester automatisch an die Weihnachtsregel zu koppeln, lohnt sich eine eigene, ausdrückliche Absprache dafür.

Wie koordinieren wir mehrere Familienfeiern mit Großeltern beider Seiten?

Hilfreich ist, das Weihnachtsfest nicht zwingend an den Kalendertagen 24. oder 25. Dezember festzumachen, sondern bei Bedarf auf einen anderen Tag zu verlegen, an dem eine Familie zusammenkommt. Getrennte Termine für beide Familienzweige und eine frühe Abstimmung mit den Großeltern verhindern, dass der Zeitplan des Kindes überladen wird.

Wie früh sollten wir die Weihnachtsplanung im Wechselmodell beginnen?

Deutlich früher als bei anderen Ferien, da Reisen, Familienfeiern und die Koordination mehrerer Haushalte mehr Vorlauf brauchen. Viele Familien beginnen bereits im Spätsommer oder Frühherbst mit der Absprache für die kommenden Weihnachtsferien.

Was, wenn wir uns bei der Weihnachtsregelung nicht einigen können?

Als erste Anlaufstellen kommen Familien- und Erziehungsberatungsstellen sowie das Jugendamt infrage, die bei der Vermittlung unterstützen. Eine Mediation kann helfen, festgefahrene Positionen zu lösen. Bleibt eine Einigung aus, kann das Familiengericht angerufen werden – ausführlicher dazu der Abschnitt Wenn sich Eltern nicht einigen im Artikel Ferienregelung im Wechselmodell.

Beeinflusst die Weihnachtsregelung den jährlichen Betreuungsanteil?

Indirekt ja, da Festtage und Ferien in die tatsächliche (Ist-)Betreuung einfließen. Ein jährlicher Tausch der Festtage gleicht das über mehrere Jahre betrachtet meist aus. Ein daraus berechneter Betreuungsanteil bleibt in jedem Fall ein indikativer Richtwert, kein rechtlicher Nachweis.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Er ersetzt keine individuelle Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt und begründet kein Mandatsverhältnis. Die Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert (Stand: 11. Juli 2026), erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität; Gesetzgebung und Rechtsprechung können sich ändern. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir die Beratung durch eine im Familienrecht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bzw. eine Beratungsstelle (z. B. Jugendamt, Familienberatungsstelle). Wechselplan übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Artikels getroffen werden.

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